Beleidigung von Polizeibeamten Dortmunder Rechtsextremist „SS-Siggi“ muss hinter Gitter

Dortmund · Der bundesweit bekannte Dortmunder Rechtsextremist Siegfried Borchardt muss ins Gefängnis. Der 64-Jährige muss eine viermonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Beleidigung von Polizeibeamten antreten.

 Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil gegen Siegfried Borchardt.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil gegen Siegfried Borchardt.

Foto: dpa, cas dul

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte damit am Donnerstag ein Urteil des Landgerichtes Dortmund (AZ: 1 RVs 58/18). Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der auch als „SS-Siggi“ bekanntgewordene Borchardt, der 2014 kurzzeitig für die Partei „Die Rechte“ im Dortmunder Stadtrat saß, hatte den Angaben zufolge im Juli 2017 bei einer Ausweiskontrolle in Dortmund die Polizeibeamten als „Spinner“ und „Spasti“ tituliert. Nachdem er in erster Instanz zunächst nur zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt worden war, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Daraufhin verurteilte ihn das Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Zur Begründung führten die Richter aus, bislang verhängte Bewährungsstrafen habe der Angeklagte in keiner Weise ernst genommen und ohne die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe sei alsbald wieder mit ähnlichen Taten zu rechnen.

Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange begrüßte das Urteil als „wichtiges Signal“. Inzwischen gebe es gegen zahlreiche Führungskader der rechtsextremistischen Szene in Dortmund deutliche Strafurteile, unter anderem gegen einen Vorsitzenden der Partei „Die Rechte“.

(epd/jeku)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort