Jugendliche wollten Lehrer erschlagen Mordkomplott an Dortmunder Schule geht noch einmal vor Gericht

Dortmund · Im Mai 2019 sollen drei Jugendliche in Dortmund geplant haben, einen Lehrer zu erschlagen. Ein Jahr später sprach das Landgericht die Urteile. Doch das war nicht das letzte Wort, sagt der Bundesgerichtshof.

 Drei Jugendliche wollten in Dortmund einen Lehrer erschlagen. Nun kommt der Fall noch einmal vor Gericht.

Drei Jugendliche wollten in Dortmund einen Lehrer erschlagen. Nun kommt der Fall noch einmal vor Gericht.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Fast drei Jahre nach einem angeblich geplanten Mordanschlag auf einen Lehrer in Dortmund muss der Fall noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für einen der drei mutmaßlichen Täter aufgehoben. Wann die neue Verhandlung am Dortmunder Landgericht stattfindet, steht noch nicht fest.

Angeblich aus Frust über seine Zeugnisnoten und aus Angst, das Schuljahr wiederholen zu müssen, soll ein 16-jähriger Schüler im Mai 2019 beschlossen haben, seinen Lehrer zu töten. Nach einigen Gesprächen soll er schließlich die beiden Mitangeklagten als Komplizen gewonnen haben. Am Tattag simulierte einer der Mittäter laut Urteil des Dortmunder Landgerichts auf dem Lehrerparkplatz einen Schwächeanfall. Die beiden anderen Jugendlichen sollen sich derweil versteckt haben, um darauf zu warten, dass sich der Lehrer zu dem angeblich kranken Schüler herunterbeugen würde. In diesem Moment hätten sie mit Hämmern auf den Hinterkopf des Pädagogen einschlagen wollen, hieß es damals.

Die Richter verurteilten den Initiator des Plans im Juli 2020 wegen versuchten Mordes zu drei Jahren Jugendhaft. Der Mittäter, der die Krankheit vorgetäuscht hatte, erhielt eine Arreststrafe wegen Beihilfe. Der dritte Jugendliche wurde vom Vorwurf des Mordversuchs freigesprochen. Die Richter gingen damals davon aus, dass er die Tat freiwillig aufgegeben hatte, indem er den Hammer so in seine Hose schob, dass er ihn nicht mehr erreichen konnte.

Der Bundesgerichtshof äußert in seinem Revisionsbeschluss jedoch Zweifel, ob dies für einen freiwilligen Rücktritt vom Mordversuch ausreicht. Über die Revision des mutmaßlichen Haupttäters ist noch nicht entschieden. Der dritte Verurteilte hatte seine Strafe akzeptiert.

(kag/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort