Leitfaden des NRW-Innenministeriums Antworten zum grundsätzlichen Waffengebrauch der Polizei in NRW

Düsseldorf · Wann setzt die Polizei Maschinenpistolen ein und warum? Was ist die Dienstpistole der Polizei in NRW? Und warum ersetzt der Taser den Schusswaffengebrauch nicht? Ein Leitfaden des NRW-Innenministeriums erklärt nach den tödlichen Schüssen auf einen 16-Jährigen in Dortmund, wann welche Waffe zum Einsatz kommt und welche Begebenheiten vorliegen müssen.

 Der Taser ersetzt nicht die Schusswaffe.

Der Taser ersetzt nicht die Schusswaffe.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 16-Jährigen in Dortmund durch die Polizei stellen sich Fragen zum grundsätzlichen Schusswaffengebrauch der Polizei. Der Jugendliche, ein unbegleiteter Flüchtling aus dem Senegal, der wohl psychische Probleme hatte, war am Montag durch fünf Polizeikugeln aus einer Maschinenpistole getötet worden; er soll mit einem Messer auf die Polizisten losgegangen sein. Aus dem Innenministerium hieß es zum grundsätzlichen Waffengebrauch der Polizei in NRW Folgendes: