Nach Fabrikbrand in Pakistan Klage gegen Kik wegen Verjährung abgewiesen

Dortmund · Der Textildiscounter Kik muss nach einem Fabrikbrand in Karachi vor gut sechs Jahren kein Schmerzensgeld zahlen. Das Dortmunder Landgericht hat die Klage von vier Pakistanern abgewiesen.

 Saeeda Khatoon hat ihren Sohn bei dem Feuer in der Textilfabrik verloren. Neben ihr Rechtsanwalt Remo Klinger. (Archiv)

Saeeda Khatoon hat ihren Sohn bei dem Feuer in der Textilfabrik verloren. Neben ihr Rechtsanwalt Remo Klinger. (Archiv)

Foto: dpa/Christophe Gateau

Die geltend gemachten Ansprüche von 30.000 Euro pro Kläger seien nach pakistanischem Recht bereits verjährt, erklärten die Richter.

Bei dem Feuer in der Textilfabrik Ali Enterprises waren im September 2012 insgesamt 258 Menschen zu Tode gekommen und zahlreiche weitere verletzt worden.

Die Kläger - drei Hinterbliebene und ein Überlebender - wollten erreichen, dass Kik als Hauptkunde der Fabrik für etwaige Brandmängel einstehen muss.

(hsr/dpa)
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