Urteil von Gelsenkirchener Gericht Abhängen von Reichsflaggen war rechtens

Dortmund/Gelsenkirchen · Die Polizei hat in Dortmund 22 Reichsflaggen abgehängt. Dieses Vorgehen war vollkommen rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in zwei Eilverfahren entschieden.

 Die Polizei hat in Dortmund Reichsflaggen abgehängt.

Die Polizei hat in Dortmund Reichsflaggen abgehängt.

Foto: dpa/Polizei Dortmund

Die Polizei und Stadt Dortmund haben zu Recht am Mittwoch im Stadtteil Dorstfeld 22 Reichsflaggen an Wohnhäusern von Neonazis abgehängt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in zwei Eilverfahren entschieden. Ein Bewohner hatte noch am selben Tag beantragt, die Flaggen an Adolf Hitlers Geburtsdatum, dem 20. April, wieder aufhängen zu dürfen. Das lehnte Gericht ab, wie ein Sprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Behörden hatten den Schritt als Ordnungswidrigkeit und wegen des historischen Datums als Belästigung der Allgemeinheit gewertet (Az.: 16 L 10100/22 und 17 L 517/22).

Polizei und Stadt hatten die Neonazis zuerst aufgefordert, die Flaggen in den Farben Schwarz, Weiß und Rot abzuhängen. Nachdem dies nicht geschah, griffen die Behörden selbst ein. Mit Hilfe eines Hubwagens wurden die Fahnen abgeschnitten oder abgehängt. Am Donnerstag hingen dann erneut Flaggen an den Häusern. Polizei und Stadt wiesen in einer Mitteilung darauf hin, dass es ohne den Bezug zu dem historischen Datum keine rechtliche Handhabe mehr für das Abhängen gebe.

Nach einem gemeinsamen Erlass von Bund und Ländern aus dem Jahr 2021 ist das Zeigen von Reichsfahnen oder Reichskriegsflaggen unter bestimmten Bedingungen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit und gilt als Belästigung der Allgemeinheit. Die Fahnen werden als Ersatz für die verbotenen Hakenkreuzfahnen genutzt.

(kag/dpa)
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