Geflüchteter soll zwei Mädchen vergewaltigt haben Missbrauchsfall in Dortmund entfacht Debatte

Dortmund · Ein Flüchtling aus Afghanistan soll in Dortmund zwei Mädchen vergewaltigt haben – nachdem er zwischendurch aus der U-Haft entlassen worden war. Der Fall schlägt hohe Wellen, inzwischen sind auch NRW-Integrationsminister Stamp und das Justizministerium involviert.

Joachim Stamp (FDP), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, spricht während einer Pressekonferenz.

Joachim Stamp (FDP), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, spricht während einer Pressekonferenz.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der Fall eines afghanischen Flüchtlings, der in Dortmund zwei Mädchen sexuell missbraucht haben soll, schlägt hohe Wellen. NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) forderte in der „Bild“-Zeitung Konsequenzen für den 23-Jährigen: „Dieser widerwärtige Täter muss nicht nur verurteilt, sondern nach der Haft direkt nach Afghanistan abgeschoben werden.“ Der Mann, der ein vorläufiges Aufenthaltsrecht hat und bereits zuvor wegen Drogendelikten aufgefallen war, soll Mitte Juni eine Elfjährige missbraucht haben und auch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.

Kurz darauf wurde er der Dortmunder Staatsanwaltschaft zufolge festgenommen. Aus der U-Haft wurde er jedoch knapp zwei Wochen später wieder entlassen. Laut Sprecher Börge Klepping gab es zum damaligen Zeitpunkt Zweifel an den Angaben des Opfers, so dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs fallengelassen wurde. Zudem habe nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr bestanden, und es seien Meldeauflagen erlassen worden.

Vor einer Woche dann soll der 23-Jährige ein 13-jähriges Mädchen in ein Haus gelockt und sich dort an ihm vergangen haben. Er wurde kurz darauf erneut festgenommen. Ob er sich schon zu den Vorwürfen geäußert hat, wollte Klepping auf Anfrage „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht sagen. Die Meldeauflagen hätten darin bestanden, dass sich der Mann mehrmals wöchentlich bei der zuständigen Polizeidienststelle vorzustellen hatte.

Dem NRW-Justizministerium liegt inzwischen ein Bericht der Staatsanwaltschaft zu dem Fall vor. Wie Sprecher Ralf Herrenbrück auf Anfrage sagte, ist dieser aber noch nicht bewertet worden – und bis dahin seien weder eine Stellungnahme noch eine Entscheidung über mögliche Konsequenzen möglich.

Abschiebungen nach Afghanistan sind derzeit wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Liegt wie beim Verdächtigen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht vor, muss der Person dem Integrationsministerium zufolge zunächst der Flüchtlingsstatus aberkannt werden. Dies sei unter anderem möglich, wenn sie zu einer Freiheitstrafe von mindestens drei Jahren oder im Falle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Erst danach könne eine Abschiebung erfolgen. Bei geringeren Delikten entscheiden die örtlichen Behörden über eine mögliche Abschiebung – dabei spielen unter anderem die Schwere der Straftat und der Schutzbedarf des Täters eine Rolle.

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