Diesel-Fahrverbot auf A40 Fahrverbotszonen laut Polizeigewerkschaft nur schwer zu kontrollieren

Essen/Berlin · Das Dieselfahrverbot für Essen und die A40 im Ruhrgebiet hat viele aufgeschreckt. Müllabfuhr, Umzugsunternehmen oder Baufirmen könnten betroffen sein. Und auch die Polizei hat Fragen.

 Autos fahren auf der A40 in Essen (Archivfoto).

Autos fahren auf der A40 in Essen (Archivfoto).

Foto: dpa/Ina Fassbender

Die Polizei sieht erhebliche Probleme bei der Kontrolle des Dieselfahrverbots für die Autobahn 40 und große Teile des Stadtgebiets in Essen. Wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen auch in den nächsten Instanzen Bestand haben sollte, müsse der fließende Verkehr kontrolliert werden, sagte der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Und dafür ist die Polizei zuständig, ob wir wollen oder nicht.“

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet, zu der auch die vielbefahrene Autobahn 40 gehört. In Gelsenkirchen soll eine wichtige Innenstadtstraße für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Bei dem bestehenden Personalmangel sei „die Überwachung einer Umweltzone sicher nicht Priorität Nummer eins für die Polizei“, sagte Mertens. Ohne zusätzliche Beamte könne diese Aufgabe nicht bewältigt werden. „Das geht auch nur, wenn man von außen erkennen kann, welches Auto in die Zone gehört und welches nicht.“ Wenn sich die Polizisten erst den Fahrzeugschein oder ein anderes Dokument zeigen lassen müssten, „dann ist es fast unmöglich, eine solche Verbotszone zu kontrollieren“.

Die Deutsche Umwelthilfe hat auch gegen die Luftreinhaltepläne für Dortmund und Bochum geklagt. Es ist aber noch offen, ob das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht auch für diese Verfahren zuständig ist, oder ob die Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden müssen. Eine Entscheidung darüber will das Verwaltungsgericht bis Ende des Jahres treffen. Bereits in der kommenden Woche will das Verwaltungsgericht Darmstadt über ein mögliches Dieselfahrverbot in der hessischen Großstadt verhandeln.

Die Logistikbranche sieht durch die Verbotszone in Essen Probleme auf Müllentsorgung, Umzugsunternehmen und Baufirmen zukommen, deren Fahrzeuge von Fahrverboten im innerstädtischen Verkehr betroffen seien. Die Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren viel in moderne Technik investiert. „Es ist nicht vermittelbar, dass erst wenige Jahre alte Fahrzeuge plötzlich nicht mehr zulässig sein sollen“, sagte der Vorsitzende des Verbands Verkehrswirtschaft und Logistik NRW, Horst Kottmeyer. Es müsse deshalb lange Übergangsfristen geben.

Der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer warf den Kommunen im Ruhrgebiet vor, Chancen für eine Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung vertan zu haben. Dafür wäre es etwa notwendig gewesen, Pendlerströme verstärkt auf den öffentlichen Personennahverkehr umzulenken. „Zugtaktungen und -angebote blieben gleich und auch im Preissystem wurden keine Wechselprämien oder ähnliche Programme geboten“, kritisierte Dudenhöffer. Nach Berechnungen seines Instituts an der Universität Duisburg-Essen verbesserte sich die Stickoxid-Belastung im Ruhrgebiet in den ersten neun Monaten des Jahres kaum.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass in der Essener Sperrzone vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In der Nachbarstadt Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Auch für Benziner der Klassen Euro 2 und Älter gelten die Fahrverbote.

(mba/dpa)
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