Frist steht fest Umtausch oder Bußgeld – diese Jahrgänge müssen sich um ihre Führerscheine kümmern

Düsseldorf · Aufgrund einer EU-Führerscheinrichtlinie müssen bestimmte Personengruppen ihren Führerschein umtauschen. Was in NRW zum Umtausch des Führerscheins gilt.

Krefeld: Dieser Jahrgang muss jetzt seinen Führerschein umtauschen​
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Dieser Jahrgang muss jetzt seinen Führerschein umtauschen

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Führerscheine sollen künftig europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch vorzubeugen. Menschen mit Führerschein, die in der Europäischen Union (EU) leben, sollen deshalb ab dem Jahr 2033 einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Das betrifft neben Pkw-Führerscheinen auch die für Motorräder.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

„Es geht dabei um die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen“, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher:

Führerschein umtauschen: Zehn wichtigsten Fakten, die man beim Umtausch des Führerscheins beachten muss
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Zehn wichtigsten Fakten, die Sie beim Umtausch des Führerscheins beachten müssen

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Die Frist für Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt nach Geburtsjahr:

  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Juli 2024
  • 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025

Die Frist für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt nach Ausstellungsjahr:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Mit dem Führerschein-Umtausch-Rechner des ADAC können Sie ihr Umtauschdatum außerdem berechnen lassen. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments vor dem entsprechenden Fristende ist jederzeit möglich.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen daher trotz verstrichener Umtauschfrist weiter gefahren werden. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld von zehn Euro beglichen werden muss.

Wer ist für den Umtausch zuständig?

Um lange Wartezeiten und überforderte Behörden zu vermeiden, wird die Reihenfolge des Führerscheinumtausches in ganz Deutschland von einem gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplan geregelt. Zuständig für den Austausch ist jedoch die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Das Bundesverkehrsministerium rät, sich frühzeitig für einen Termin mit der Behörde in Verbindung zu setzen.

Was brauche ich für den Umtausch?

Um den Umtausch möglichst reibungslos vonstattengehen zu lassen, sollte man auch die benötigten Dokumente bereithalten. Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein (wird mit dem Erhalt des neuen entwertet)

Viele Menschen werden indes nicht dort wohnen, wo sie ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. In diesem Fall muss man sich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ besorgen, wenn man noch im Besitz eines Papierscheins ist. Die Abschrift wird von der Behörde ausgestellt, die die Fahrerlaubnis ursprünglich erteilt hat. Das Dokument kann per Post, telefonisch oder online beantragt und der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde zugeschickt werden.

Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?

Die Fristen gelten für ganz Deutschland und somit auch für Nordrhein-Westfalen. Vor Ablauf der Frist sollten Sie sich um einen Termin bei der örtlichen Behörde kümmern. In Düsseldorf kann man den Antrag beispielsweise auch einfach online stellen. Auf der Seite der Stadt Düsseldorf finden Sie alle Informationen dazu.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Alle Infos zum Umtauschhaben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Im Kreis Mettmann kann man den Antrag zum Umtausch sowohl online als auch vor Ort stellen. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier.

In Leverkusen werden sogar Sondertermine für den Austausch der Papiere angeboten. „Gegen Ende der Umtauschfrist zum 19.1.2025 ist aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit einem erhöhten Anfrage-Aufkommen zu rechnen“, heißt es. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Auch für den Kreis Viersen wird erklärt, wie man an das neue Dokument kommt. Die Erklärung gibt es hier.

Was kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Je nach Behörde können Kosten hinzukommen.

Muss man die Fahrprüfung wiederholen?

Man muss keine Prüfung nachholen, wenn man den Umtausch vornimmt. Auch sonst sind keine neuerlichen Gesundheitsuntersuchungen oder andere Prüfungen damit verbunden. Diese bestehen nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Berufskraftfahrer oder Busfahrer.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Eine Fahrprüfung muss auch dann nicht wiederholt werden.

(esch)