Loveparade: Kommentar zur Anklage-Erhebung Die Skepsis der Opfer

Düsseldorf · Dreieinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten macht die Staatsanwaltschaft einen Strich unter die Ermittlungen: In einer Pressekonferenz informiert sie über Einzelheiten der Anklageerhebung. Dazu ein Kommentar.

Loveparade: Kommentar zur Anklage-Erhebung: Die Skepsis der Opfer
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Dreieinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten macht die Staatsanwaltschaft einen Strich unter die Ermittlungen: In einer Pressekonferenz informiert sie über Einzelheiten der Anklageerhebung. Dazu ein Kommentar.

Die Skepsis der Opfer und ihrer Anwälte gegenüber der strafrechtlichen Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe ist berechtigt.

Die Staatsanwaltschaft wird erklären müssen, dass es ihr trotz der Vernehmung von 3500 Zeugen und 35.000 Blatt Ermittlungsakten in dreieinhalb Jahren nicht gelungen ist, die Hauptverantwortlichen für die Loveparade zu den Hauptbeschuldigten des Gerichtsverfahrens zu machen.

Zum x-ten Mal wird sich die Frage stellen, ob das deutsche Strafrecht, das zum Beispiel eine Anklage gegen juristische Personen wie eine Firma oder eine Behörde gar nicht erst zulässt, ein geeignetes Instrument zur Aufarbeitung von Großschadensereignissen ist.

Flugschau-Katastrophe Ramstein 1988: 70 Tote, 1000 Verletzte — keine Anklage. Flughafen-Brand Düsseldorf 1996: 17 Tote, 88 Verletzte — Verfahren 2001 eingestellt. ICE-Unfall Eschede 1998: 101 Tote, 88 Verletzte — Verfahren 2003 eingestellt.

Das Verfahren, das die Staatsanwaltschaft heute anstößt, kann nicht die letzte Antwort eines Rechtsstaats auf die Fragen und Ansprüche der Opfer und ihrer Angehörigen sein.

(RP)
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