Hilden Dichtheitsprüfung: neue Fristen

Hilden · Die Verwaltung will im Herbst eine Satzung für etwa acht Fristgebiete außerhalb von Wasserschutzzonen vorlegen. Dort müssen die privaten Kanäle erst zwischen 2015 und 2023 untersucht werden.

 Andreas Kranz von der Hildener Firma ZK-Kanalprüftechnik bei der Sichtkontrolle eines Kanals mit einer Kamera.

Andreas Kranz von der Hildener Firma ZK-Kanalprüftechnik bei der Sichtkontrolle eines Kanals mit einer Kamera.

Foto: Olaf Staschik

Das Landeswassergesetz schreibt in Paragraf 61a eine Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen bis Ende 2015 vor. Diese Vorschrift beunruhigt viele Grundstückseigentümer, auch in Hilden. Zum einen, weil die Materie kompliziert ist, zum anderen, weil viele Betroffene hohe Sanierungskosten fürchten. Das Landesumweltministerium hat kürzlich einen Runderlass veröffentlich, der rechtsverbindlich festlegt, wie die Dichtheitsprüfung vorzunehmen ist. Die RP fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

Fristen bis 2015 Für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, gelten verkürzte Fristen. Im Bereich 3a der Wasserschutzzone im Hildener Süden müssen die Kanäle bis Ende 2012, im Bereich 3b bis Ende 2013 auf Dichtheit geprüft werden, hat der Rat beschlossen. Eine Karte mit den Zonen ist auf der Stadt-Seite im Internet hinterlegt. Private Kanäle in Wasserschutzgebieten, die nach 1965 verlegt wurden, müssen bis Ende 2015 untersucht werden.

Fristen nach 2015 Für alle anderen privaten Kanäle wird die Verwaltung am 12. September im Umweltausschuss eine Satzung mit etwa acht Fristgebieten vorschlagen, sagte gestern Dieter Drieschner, stellvertretender Tiefbauamtsleiter. Jedes Gebiet bekomme andere Fristen — von 2015 bis 2023. Dadurch soll ein Bearbeitungsstau verhindert werden.

Prüfmethoden Zugelassen sind jetzt TV-Inspektion (in und außerhalb von Wasserschutzzonen), Wasserfüllstandsprüfung und Druckprüfung (mit 0,5 bar Druck nur bei Neubaumaßnahmen und "wesentlichen Änderungen" des Kanals).

Prüfung Die Untersuchung wird durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Sie muss ein Dichtigkeitsprotokoll, einen Leitungsplan und/oder ein Kanal-Video vorlegen. Das Tiefbauamt hat eine Liste von Unternehmen aus der Region, die als seriös bekannt sind.

Auswertung Die Auswertung darf nur von anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden (ihre Namen stehen in einer Datenbank des Landesumweltministeriums). Ist der Kanal "dicht", ist der Fall für den Eigentümer erledigt.

Kanal "nicht dicht" Alle Untersuchungsunterlagen müssen beim Tiefbauamt eingereicht werden. Das Fachamt gibt vor, was saniert wird, und schlägt vor, wie saniert werden könnte. Nach der Sanierung muss die Dichtheitsprüfung wiederholt werden. Bei einer punktuellen Reparatur reiche die Prüfung mit der TV-Kamera, so Drieschner. Bei Erneuerung oder Inlinersanierung müsse mit Luft oder Wasser geprüft werden.

Beratung Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung hat die Stadt Hilden Anfang Januar den Ingenieur Daniel Rossol eingestellt. Er berät Bürger und begutachtet die Prüfprotokolle. Die Kommune wird demnächst alle Grundstückseigentümer in der Wasserschutzzone 3a mit vor 1965 verlegte Abwasserleitungen persönlich anschreiben und auf die Frist Ende 2012 hinweisen, kündigte Drieschner an.

(RP)
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