Detmold Stalker für Angriff auf Opfer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Detmold · Weil er im Liebeswahn eine junge Frau angegriffen und ihr in die Augen gestochen hat, ist ein 56 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Detmold zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Detmold: Zwei Jahre Bewährung für Angriff auf Stalking-Opfer
Foto: dpa, bth jai

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Mann mit voller Absicht versucht habe, der Frau das Augenlicht zu nehmen. Es verurteilte ihn unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstrafe von fast drei Jahren und damit ein "deutliches Zeichen gegen Stalking" gefordert. Der Verteidiger hatte dafür plädiert, dass sein Mandant straffrei bleibt, weil er schuldunfähig sei. Ein psychologischer Gutachter hatte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Diese sei jedoch keine Krankheit, die zur Schuldunfähigkeit führe, begründete das Gericht sein Urteil.

Die Tat hatte sich im Mai 2013 auf einem Supermarktparkplatz in Lemgo (Kreis Lippe) ereignet. Nachdem die 24-jährige Frau die Liebesschwüre des Mannes monatelang zurückgewiesen hatte, rief sie nach einer wiederholten Abfuhr im Auto die Polizei. Da sei der Angeklagte ausgerastet, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils. Er habe das Fenster auf der Fahrerseite zerstört und sich weit in den Wagen gebeugt, in dem die Frau saß. Dabei schlug er mehrfach auf die Frau ein und stach ihr mit den Fingern in beide Augen.

Mehrere Zeugen wurden auf die Schreie der Frau aufmerksam und eilten ihr zu Hilfe. Mindestens drei junge Männer zogen den Täter schließlich unter großer Kraftanstrengung aus dem Auto. Immer wieder habe der Angeklagte versucht, erneut auf sein Opfer im Auto loszugehen, sagten die Zeugen vor Gericht aus. Erst als sie ihn zu Boden gerungen hätten, habe er sich allmählich beruhigt.

Das Gericht ließ am Montag den Mitschnitt des Polizeinotrufs abspielen, den die Frau kurz vor dem Angriff abgesetzt hatte. Darauf ist zu hören, wie sie dem Beamten ihren Namen nennt und dann unvermittelt panisch schreit. Zudem hört man den Ruf eines Mannes: "Ich steche dir die Augen aus!"

Das Opfer erlitt mehrere Platzwunden im Gesicht und musste an den Augen operiert werden. An den Übergriff selbst habe der Angeklagte nach eigener Darstellung keine durchgängige Erinnerung mehr. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Angeklagte zu 8000 Euro Schmerzensgeld sowie 120 Sozialstunden verurteilt.

(lnw)
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