Ermittlungen gegen Beamte im Fall Lügde eingestellt „Damit ist die große Chance vertan, das Vertrauen wiederherzustellen“

Detmold · Im Kindesmissbrauchsfall von Lügde waren Beweismittel verschwunden und Akten manipuliert worden. Hinweise auf den Haupttäter sollen nicht verfolgt worden sein – Konsequenzen hat das nicht. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat mehrere Verfahren eingestellt.

Auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde wurden jahrelang Kinder missbraucht. (Archiv)

Auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde wurden jahrelang Kinder missbraucht. (Archiv)

Foto: dpa/Friso Gentsch

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat mehrere Ermittlungsverfahren eingestellt, die im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch von Lügde gegen Polizeibeamte und die Mitarbeiter zweier Jugendämter liefen. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, hätten die Ermittlungen jeweils nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt.

Es geht um Beweismittel, die verschwunden sind, um manipulierte Akten und um Hinweise auf den Haupttäter Andreas V., die verschleppt oder nicht weiter verfolgt worden sein sollen. Doch nun wird es nicht zu einer weiteren Anklage kommen. Rechtsanwalt Roman von Alvensleben aus Hameln sagt: „Die Einstellung der Verfahren ist für mich nicht nachvollziehbar. Damit ist die große Chance vertan worden, das Vertrauen in die Behörden wiederherzustellen.“ Von Alvensleben hat im Prozess gegen Andreas V. das Mädchen vertreten, das mit seiner Aussage die Ermittlungen gegen den Dauercamper angestoßen hatte.

Die Ermittlungen hatten sich gegen sieben Jugendamtsmitarbeiter und drei Familienhelferinnen gerichtet. Sie sollen ihre Fürsorgepflicht verletzt haben. So war ihnen etwa vorgeworfen worden, Verdächtigungen gegen Andreas V. nicht intensiv genug nachgegangen zu sein. Ihnen gegenüber hatte das Pflegekind des Campers nach Angaben der Staatsanwaltschaft „keine Verhaltensauffälligkeiten gezeigt“. Mitarbeiter der Familienhilfe beschrieben das Mädchen als „aufgeweckt“. Der zugemüllte Wohnwagenplatz des 56-Jährigen, auf dem er mit dem Kind lebte, stellte für die Mitarbeiter des Jugendamts offenbar kein drängendes Problem dar, auch wenn eine Mitarbeiterin die Wohnsituation als „grenzwertig“ bezeichnet hatte. Doch die Staatsanwaltschaft stellt fest, „dass alle Beschuldigten glaubhaft davon ausgingen, dass ein sexueller Missbrauch nicht stattfand.“

In einem weiteren Verfahren – geführt gegen Unbekannt – ging es um das Verschwinden von 155 CDs und DVDs aus einem Raum der Kreispolizeibehörde Lippe. Die Beweismittel sind immer noch spurlos verschwunden. „Ein Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten oder eine andere Person hat sich nicht ergeben“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Ein Kommissaranwärter war damals mit der Auswertung der Dateien beauftragt worden. Nach seinen „glaubhaften Angaben“ sei aber kein kinderpornographischer Inhalt auf den Datenträgern gewesen, sondern nur Musik-CDs, Spiel- und Kinderfilme. Anwalt von Alvensleben sagt: „Woher will man das wissen? Die Sachen sind ja verschwunden.“

Einer Polizistin war vorgeworfen worden, den Hinweis einer Jobcenter-Mitarbeiterin über die mutmaßlich pädophilen Neigungen des Campers ignoriert zu haben. Die Beamtin bestreitet das. Sie sei aber nach Telefonaten mit Jugendämtern damals zu dem Schluss gekommen, „dass ein sexueller Missbrauch nicht stattgefunden hat“. Im Verfahren gegen einen weiteren Polizeibeamten ging es um den Vorwurf, er habe den Hinweis eines Zeugen nicht an das zuständige Kommissariat weitergeleitet. Der inzwischen pensionierte Beamte bestreitet den Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft konnte zwar ermitteln, dass der Beamte mit Jugendämtern gesprochen hatte. Warum im zuständigen Kommissariat der ganze Vorgang aber nicht angelegt und weiter verfolgt wurde, lasse sich nicht mehr feststellen - vor allem aufgrund des Zeitablaufs und „eines damaligen Computerausfalls“, wie es heißt.

Das Jugendamt Hameln-Pyrmont hatte seinen Leiter freigestellt, nachdem herausgekommen war, dass er nachträglich einen Vermerk in die Akte der Pflegetochter eingefügt hatte, um Vorgänge in der Behörde zu beschönigen. Doch auch in diesem Fall sieht die Staatsanwaltschaft kein strafbares Urkundendelikt, da es sich bei der Akte „nicht um eine Gesamturkunde handelt“.

Kostenpflichtiger Inhalt Anke Heldt von der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ hat fünf Mädchen durch den Prozess begleitet. Sie sagt: „Es ist in gewisser Weise ungerecht. Ich verstehe auch nicht, dass jemand, der nachweislich Akten gefälscht hat, nicht dafür belangt wird.“ Aber den meisten Opfern gehe es nur noch darum, nun endlich Ruhe zu haben.

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