Eigenbedarf bundesweit uneinheitlich Freimenge für Cannabis in NRW auf dem Prüfstand

Düsseldorf · Die Bundesdrogenbeauftragte will bis zu sechs Gramm Cannabis-Besitz nicht strafrechtlich verfolgen. Parteien und Drogenexperten wünschen sich zwar bundesweit einheitliche Regelungen. In NRW liegt die Eigenbedarfsmenge aber bei zehn Gramm. Dies wird nun in Frage gestellt.

 Ein junger Mann raucht einen Joint. (Symbolbild)

Ein junger Mann raucht einen Joint. (Symbolbild)

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Die Legalisierung von Cannabis wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Die Regelungen – etwa zu Eigenbedarfsmengen – sind in den Bundesländern unterschiedlich. Zuletzt hat sich die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig dafür ausgesprochen, den Besitz kleiner Mengen nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich und Polizei und Justiz könnten entlastet werden. Die CSU-Politikerin sprach sich für einen Grenzwert von sechs Gramm aus. In einigen Ländern gelten aber längst höhere Obergrenzen. In Nordrhein-Westfalen wird beim Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis häufig auf eine Strafverfolgung verzichtet, wenn klar ist, dass es sich um Eigenbedarf handelt – die Staatsanwaltschaft entscheidet das aber je nach Einzelfall.