Mönchengladbach Das sind die ersten Auswirkungen des Lärmaktionsplans

Mönchengladbach · Am 13. März hat der Rat in Mönchengladbach die erste Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen. In den Bezirksvertretungen wurden jetzt konkrete Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen, über die abschließend der Planungs- und Bauausschuss im September zu entscheiden hat.

In einem ersten Schritt zur Lärmminderung soll die Höchstgeschwindigkeit nachts (22 bis 6 Uhr) zwischen Monschauer Straße und dem Bypass bei der Stadtsparkasse auf 30 Stundenkilometer reduziert werden. Da die Straße besonders lärmbelastet ist, wird im Bereich zur Autobahn hin über eine Umgestaltung des Straßenraums nachgedacht. So könnte der Radweg auf die Fahrbahn verlegt oder der Grünstreifen verändert werden.

Hier soll Tempo 30 ganztags auf der Blumenberger Straße zwischen Turmstraße und südlicher Einmündung Leibnizstraße gelten, ebenso auf der Bahnstraße zwischen Fringsstraße und Haus Nummer 88. Auf der Bahnstraße zwischen Monschauer Straße und dem Bypass bei der Sparkasse soll zudem nachts Tempo 30 gelten.

Hier gibt es zunächst keine Lärmschutzmaßnahmen — man will abwarten, bis 2014 im Zuge von Kanalbauarbeiten ohnehin lärmoptimierter Asphalt eingebaut wird.

Hier soll Tempo 40 gelten, die Ampeln werden derzeit bereits darauf programmiert. Tempo 30 und ein Fahrverbot für Latskraftwagen sehen die Planer als "nicht vermittelbar" an, stattdessen wird kurz- bis mittelfristig der Einsatz lärmoptimierten Asphalts vorgeschlagen. In den Haushalt sind diese Mittel allerdings noch nicht eingestellt.

Zwischen der Breite Straße und der Mühlenstraße soll ganztags Tempo 30 gelten. Ein Lkw-Fahrverbot ist bereits in Kraft.

Auch hier sehen die Planer in jedem Fall Handlungsbedarf. Sie priorisieren jedoch lärmoptimierten Asphalt. Weder Temporeduzierungen noch Lkw-Fahrverbote sehen sie in diesem Bereich als gangbaren Weg an.

In diesem Bereich empfehlen die Planer Umgestaltungsmaßnahmen des Straßenraums. Allenfalls eine nächtliche Tempo-30-Lösung zwischen Allee- und Hofstraße sei sinnvoll.

Im laufenden Ratszug werden zudem die Straßen für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans definiert. Bismarck-, Hohenzollern- und Lürriper Straße sind enthalten, auch Straßen in den Außenbezirken.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort