Sprachtests im Kindergarten, Autonomie für Unis Das ändert sich 2007 in Nordrhein-Westfalen

Sprachtests im Kindergarten, Autonomie für Unis · NRW geht völlig neue Wege: In diesem Jahr müssen erstmals alle vierjährigen Kinder zum Sprachtest. Die Teilnahme ist Pflicht; säumige Eltern müssen mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Ziel der künftig einmal im Jahr stattfindenden Überprüfung ist es, Sprachprobleme aufzudecken. Dabei geht es sowohl um ausländische als auch um deutsche Kinder.

Ab April finden die Tests in den Kindertagesstätten im Beisein von Erzieherinnen und Grundschullehrern statt. Kinder, die in der ersten gemeinsamen "Runde" Defizite aufweisen, werden anschließend von Grundschulkräften einzeln geprüft und erhalten eine auf sie abgestimmte, verpflichtende Sprachförderung, die sich bis zur Einschulung erstrecken kann.

Das Land rechnet damit, dass von den 175.000 Vierjährigen bis zu 60.000 gefördert werden müssen. Die Kindertagesstätten erhalten 340 Euro pro Kind und können dafür Personal einstellen. Insgesamt stellt das Familienministerium 17,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landesregierung spricht von einer lohnenden Investition: "Nur wer Deutsch spricht, startet auch erfolgreich ins Leben."

Die Sprachtests sind nicht die einzige Neuerung in diesem Jahr. Seit gestern ist das NRW-Hochschulfreiheitsgesetz in Kraft. Der Staat führt jetzt nur noch die Rechts-, aber nicht mehr die Fachaufsicht. Die 26 staatlichen Hochschulen werden Dienstherr ihres Personals, können Professoren selbstständig berufen und im Rahmen ihres Budgets frei wirtschaften. Die Hochschulspitze (Präsidium oder Rektorat) wird vom neuen Hochschulrat gewählt, der zur Hälfte mit Mitgliedern von außerhalb der Hochschule besetzt werden muss. Das NRW-Gesetz sei "geradezu mustergültig", so die Präsidentin der Hochschulrektoren-Konferenz, Margret Wintermantel.

Neu ist auch die Straffung der Behördenstruktur in NRW vor allem bei der Polizei sowie im Umweltbereich. NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) spricht von der "weitest reichenden Neuordnung" in der Landesverwaltung seit 1946. Durch die Umorganisation bei der Polizei (u.a. wird die Autobahnpolizei in die Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster eingebunden) sollen für den Streifendienst 180 Polizeikräfte frei werden.

Ab 2007 gilt auch das neue Verfassungsschutzgesetz in NRW, das den Behörden unter bestimmten Voraussetzungen im Verdachtsfall erlaubt, private Computer per Internet zu inspizieren.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort