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Coronavirus Eltern in NRW können Antrag auf Betreuungsentschädigung stellen

Düsseldorf · Sie ist für erwerbstätige Mütter und Väter gedacht, die wegen corona-bedingt geschlossener oder eingeschränkt geöffneter Kitas und Schulen ihre Kinder selbst zu Hause betreut haben und keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

 Ein Kind steht mit einem Kuscheltier an einer Fensterscheibe (Symbolbild).

Ein Kind steht mit einem Kuscheltier an einer Fensterscheibe (Symbolbild).

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Das teilte das NRW-Familienministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Dazu zählten etwa privat Versicherte wie Selbstständige und Freiberufler, freiwillig gesetzlich Versicherte, Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld oder gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind.

Für gesetzlich Versicherte war die Zahl der Kinderkrankentage bundesgesetzlich verdoppelt worden: Für Paare von 10 auf 20 Tage pro Elternteil für jedes Kind bis zwölf Jahre, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind. Sie können nicht nur dann genommen werden, wenn das Kind erkrankt ist, sondern auch, wenn die Schule oder Kindertagesbetreuung pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet ist.

Mit der Betreuungsentschädigung will das Land Eltern unterstützen, die keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben. Sie können nach Angaben des Ministeriums entsprechende Anträge jetzt online bei den Bezirksregierungen stellen. Beantragt werden können bis zu 10 Tage Verdienstausfallentschädigung pro Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Tage. Dabei können sie Betreuungstage rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend machen. Insgesamt seien für das Landesprogramm „Betreuungsentschädigung NRW“ neun Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms vorgesehen, hieß es. Der Tagessatz betrage pauschal 92 Euro.

(dtm/epd)
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