Zahlreiche Coronainfektionen nach Hochzeit 7-Tage-Inzidenz-Wert in Hamm steigt auf knapp 100

Hamm · Rund 150 Infektionen in Hamm stehen in Zusammenhang mit einer Hochzeit, die in der Region gefeiert wurde. Die 7-Tage-Inzidenz ist nun auf einen Wert von 99,9 gestiegen.

 Auf einem Ortsschild steht der Schriftzug Hamm. In der Stadt Hamm mit den bundesweit höchsten Corona-Neuinfektionszahlen klettert der Wert weiter.

Auf einem Ortsschild steht der Schriftzug Hamm. In der Stadt Hamm mit den bundesweit höchsten Corona-Neuinfektionszahlen klettert der Wert weiter.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Insgesamt stehen rund 150 Corona-Infektionen Hamm im Zusammenhang mit der Hochzeit. Das teilte die Stadt auf ihrer Website mit. Die mehr als 300 identifizierten Hochzeits-Gäste aus Hamm sind in Quarantäne gesetzt und verpflichtend getestet worden. Die Nachforschungen haben laut Stadt ergeben, dass mit einiger Sicherheit in mehreren weiteren Städten Feierlichkeiten stattgefunden haben – unter anderem in Dortmund. Nach wie vor sei aber nicht bekannt, wie viele Menschen bei den Feierlichkeiten involviert waren. Mögliche Verstöße bei den Feierlichkeiten müssten von den jeweiligen Städten geahndet werden – beispielsweise wenn mehr als 150 Party-Gäste dort waren.

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert (Infektionen in den zurückliegenden sieben Kalendertagen pro 100.000 Einwohner) beträgt für Hamm 99,9 (= 179 Neuinfizierte in den letzten sieben Kalendertagen). Das teilte die Stadt selbst mit. Das RKI selbst, das die Zahlen mit zeitlichem Verzug veröffentlicht, weise für Hamm einen Wert von 97,1 aus.

Die Stadt hat nach dem Corona-Ausbruch und einhergehenden strengeren Regeln für private Feiern am Wochenende vier Feste untersagt. Wie ein Stadtsprecher am Sonntag sagte, handelte es sich dabei um ein sogenanntes Henna-Fest, eine Verlobung und zwei - nicht runde - Geburtstage. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte unterdessen, dass man ab 1. Oktober zwar die Vorgaben für private Partys in angemieteten Räumen verschärfen werde - die eigenen vier Wände blieben aber außen vor.

„Wir sind der Meinung, dass der Staat, wenn irgend möglich, bei privaten Feiern in einer Wohnung oder in der Garage nichts zu suchen hat. Wir wollen nicht mit dem Ordnungsamt in die Wohnungen oder Häuser, weil wir die Privatsphäre achten“, sagte Laumann der Zeitung „Die Welt“. Private Feiern mit mehr als 50 Personen in angemieteten Räumen müssten dagegen dem Gesundheitsamt zwei Wochen vorher mit kompletter Gästeliste angemeldet werden. „Ehe man ein Verbot erlässt, kann man auf diese Weise mit dem Wunsch nach Feiern umgehen. Das A und O ist eine funktionierende Nachverfolgung“, sagte Laumann der „Welt“.

(mit Agenturmaterial von dpa)
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