Coronaschutz-Verordnung Maskenpflicht in NRW im Freien ab Montag weitgehend aufgehoben

Düsseldorf · Draußen ohne, drinnen mit: Nur im Freien wird in NRW die Maskenpflicht ab Montag weitgehend aufgehoben. Auch in den Schulklassen muss die Maske weiterhin getragen werden. NRW-Gesundheitsminister Laumann stellte den neuen Erlass am Donnerstag vor.

Die Maskenpflicht in Innenräumen und im Unterricht bleibt in Nordrhein-Westfalen weiter bestehen. Nur im Freien muss ab kommenden Montag weitgehend kein Mund- und Nasenschutz mehr getragen werden. Das gilt auch für den gesamten Außenbereich der Schulen, Schulhöfe und Sportanlagen. In Schulgebäuden, Klassenräumen und Sporthallen bleibt die Maske aber Pflicht.

„Wir halten das Tragen der Maske im Unterricht nach wie vor noch für sinnvoll“, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. Gerade in Klassenräumen kämen viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten über einen längeren Zeitraum zusammen.

Gebauer verwies darauf, dass die Corona-Inzidenzen in der Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen noch höher lägen als die landesweite Durchschnittsinzidenz. Außerdem stünden feierliche Zeugnisübergaben und der Sommerurlaub vor der Tür. Viele Familien hätten Sorge, dass sie nicht in die wohlverdienten Ferien fahren könnten. Es gelte jetzt, besonnen zu sein. Auch viele Schüler hätten ihr nach dem Lockdown gesagt: „Lieber mit Maske im Unterricht, als ohne Maske daheim.“

Die Pflicht zu Corona-Tests in den Schulen zweimal in der Woche bleibt bestehen, heißt es in der jüngsten Schulmail des Ministeriums. In Schulgebäuden muss der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, wenn dort etwa beim Sport oder beim Essen und Trinken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßte das vorsichtige Vorgehen der Landesregierung. Die Pandemie sei nicht vorbei. „Wir sollten weiterhin vorsichtig in der Schule sein, um ein Nachsitzen in Quarantäne zu vermeiden.“

Die am Mittwochabend veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung hebt die Maskenpflicht im Freien ab Montag in Regionen mit niedriger Sieben-Tage-Inzidenz - unter 35 Infektionen auf 100 000 Einwohner - größtenteils auf. Nur noch bei bestimmten Gelegenheiten wie etwa in Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen muss dann noch eine Maske getragen werden. Dies gilt auch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz.

Die Inzidenzstufe 1 gilt für die allermeisten Regionen in NRW. In der Verordnung wird betont, dass die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von der neuen Regelung unberührt bleibt. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am Mittwoch im Landtag bereits Lockerungen bei der Maskenpflicht angekündigt.

Die oppositionelle SPD forderte als Konsequenz aus den langen Corona-Beschränkungen den Verzicht auf Klassenarbeiten in den ersten drei Monaten des neuen Schuljahres. Im ersten Quartal solle vielmehr die „Schulgemeinschaft“ der Schwerpunkt sein, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD, Jochen Ott.

Lernrückstände müssten systematisch identifiziert und „der Druck rausgenommen“ werden. Gemeinsam solle überlegt werden, welche Lerninhalte verzichtbar seien. Die schwarz-gelbe Landesregierung müsse rechtzeitig für das neue Schuljahr auch einen „klaren Orientierungsrahmen“ für Impfungen, Corona-Tests und Masken bieten, so Ott.

Auch im NRW-Landtag gilt weiterhin die Maskenpflicht. Landtagspräsident André Kuper drohte am Donnerstag mit Zwangsbußen, wenn sich Abgeordnete nicht daran hielten. Im Plenarsaal dürfe der Mund-Nasen-Schutz am Rednerpult oder am Platz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werde. Am Mittwoch hatte ein Abgeordneter der AfD keine Maske auf dem Weg zum und vom Pult getragen. Verstöße gegen die Maskenpflicht gefährdeten die Gesundheit aller Abgeordneten und die Funktionsfähigkeit des Parlaments, sagte Kuper.

Die AfD hatte für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zur Maskenpflicht in Schule beantragt. Während die „Atembremse“ in Biergärten und sogar beim G7-Gipfel in Cornwall nicht getragen werden müsse, zwingen „die Obrigkeit“ Kinder und Jugendliche weiterhin in den Schulen „hinter die Maske“, sagte der AfD-Abgeordnete Helmut Seifen. „Jeder weiß, dass die pandemische Lage nicht mehr existiert, wenn sie denn überhaupt existiert hat.“ Die „entmündigten“ Bürger hätten die „Schreckensmeldungen“ derart verinnerlicht, dass sie Lockerungen der Regierungen dankbar als „Gnadenakte“ hinnähmen. Der eigentliche Zweck der Maske sei, die „Notstandslüge“ aufrechtzuerhalten und die „Angstpsychose“ zu verstärken, sagte Seifen. „Und sie demonstriert die Macht der Obrigkeit gegenüber den Untertanen.“

Der CDU-Abgeordnete Thorsten Schick entgegnete, die Äußerungen Seifens hätten „nichts mehr mit der parlamentarischen Demokratie zu tun.“ Sie seien ein „Schlag ins Gesicht“ all der Menschen, die an Covid-19 erkrankt seien oder erkrankte Angehörigen verloren hätten.

(bsch/siev/dpa)
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