Corona-Soforthilfen in NRW Wirtschaftsministerium warnt vor erneuten Betrugsversuchen

Düsseldorf · Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat vor erneuten Betrugsversuchen bei den Corona-Soforthilfen gewarnt. Es seien E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger versuchten, Daten abzugreifen.

 Das Foto zeigt die Internetseite des Wirtschaftsministeriums NRW.

Das Foto zeigt die Internetseite des Wirtschaftsministeriums NRW.

Foto: dpa/Martin Gerten

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums warnte am Montag erneut vor Betrugsversuchen bei NRW-Woforthilfen. Zuvor hatten das Ministerium und die Staatskanzlei über Twitter vor Betrugsversuchen gewarnt. „Die Mail-Adresse corona-zuschuss@nrw.de.com ist ein Fake! Das beigefügte Schreiben stammt NICHT von der Landesregierung“, hieß es in der Warnung. Offizielle Mail-Adressen des Landes enden demnach immer auf nrw.de.

Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger Daten abzugreifen, indem die Opfer aufgefordert werden, diese in einem Formular vermeintlich an das Finanzamt zu schicken. Außerdem werden Angeschriebene aufgefordert, Teile von bereits erhaltenen Soforthilfen zurückzuerstatten. Die Betrüger wollen diese Gelder nach Angaben des Ministeriums auf eigene Konten lenken. Ziel der neuen Angriffe seien daher insbesondere Unternehmen, die bereits Soforthilfen erhalten haben. Aber auch andere Betriebe seien betroffen, außerdem gebe es ähnliche Betrugsfälle auch in anderen Bundesländern.

Anders als bei ersten Betrugsversuchen im Zusammenhang mit den Soforthilfen wurde die Auszahlung der Hilfen zunächst nicht gestoppt, da der Betrug nicht bei der Antragstellung und Auszahlung ansetzt. Hinweise auf Tatverdächtige soll es bislang keine geben, die Ermittlungen sind angelaufen.

Rund um Ostern war das Corona-Soforthilfe-Programm für rund eine Woche lang gestoppt worden. Mit dem Programm will das Land Solo-Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen wegen Umsatzausfällen wegen Corona-Folgen unter die Arme greifen. Betrüger hatten damals mit Fake-Webseiten versucht, Daten von Antragstellern abzugreifen und Gelder umzuleiten. Seit dem Neustart müssen die Bezirksregierungen bei der Bearbeitung von Anträgen abgleichen, ob die angegebene Kontonummer auch bei den Finanzbehörden hinterlegt ist.

(ham/dpa)
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