Keine Veränderung bei Corona-Schutzverordnung Maskenpflicht in Bus und Bahn bis zu den Sommerferien verlängert

Düsseldorf · Die Corona-Schutzverordnung ist erneut verlängert worden, doch es ändert sich nichts. Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen bleibt vorerst bestehen.

 Es muss weiterhin Maske in Bus und Bahn getragen werden.

Es muss weiterhin Maske in Bus und Bahn getragen werden.

Foto: dpa/Arne Dedert

Die am 26. Mai in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung ist die alte: Sie wurde nicht verändert und schlicht verlängert. Damit ändert sich auch an den Maßnahmen nichts. Und die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen wird bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert.

Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen insbesondere Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Die bisherigen Testpflichten gelten auch weiterhin für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis zunächst dem 23. Juni. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnen am 27. Juni.

(dpa/boot)
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