Corona-Prozess in Köln Tatvorwurf Picknick

Köln · Eine Frau soll 350 Euro an die Stadt Köln zahlen, weil sie mit mehreren Leuten gegrillt haben soll – laut Corona-Schutzverordnung ist das verboten. Weil sie Einspruch einlegte, landete der Fall nun vor dem Kölner Amtsgericht. Es ist der erste von vielen Einsprüchen, mit denen das Gericht sich noch befassen müssen wird.

 Tamara A. im Kölner Amtsgericht.

Tamara A. im Kölner Amtsgericht.

Foto: RPO/Claudia Hauser

Normalerweise sind Verhandlungen, die sich mit dem Einspruch gegen Bußgeldbescheide befassen, für die Öffentlichkeit völlig uninteressant. Deshalb bleibt die Frau, die am Donnerstag vor dem Kölner Amtsgericht erscheinen muss, weil sie ein Bußgeld von 350 Euro nicht bezahlen wollte, auch erst einmal irritiert in der Tür stehen, als sie die Journalisten und Zuschauer sieht. Aber es ist in Köln das erste Verfahren gegen eine Erwachsene wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. Viele weitere dürften folgen, die Stadt hat seit Ende März mehr als 2000 Bußgeld-Bescheide in Sachen Corona verschickt. Etwa 450 Personen haben Einspruch eingelegt.