Jahreswechsel 2021 Was Silvester in NRW erlaubt und was verboten ist

Düsseldorf · Wegen der Omicron-Variante gelten in der Silvesternacht auch in NRW wieder striktere Regeln. Neben dem Böllerverbot sind vor allem die Kontaktbeschränkungen neu. Ein Überblick der aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen.

 Eine Rakete explodiert 2019 vor dem Düsseldorfer Rheinturm – auch dieses Jahr soll es an Silvester deutlich ruhiger werden.

Eine Rakete explodiert 2019 vor dem Düsseldorfer Rheinturm – auch dieses Jahr soll es an Silvester deutlich ruhiger werden.

Foto: dpa/David Young

Das zweite Silvester in Zeiten der Corona-Pandemie – auch das wird wieder ein eher stiller Jahreswechsel. Private Partys sind verboten und auch für den öffentlichen Raum gibt es strenge Kontaktbeschränkungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Regeln, die während des Jahreswechsels in NRW gelten.

Was darf ich Silvester in den eigenen vier Wänden machen?

Kurz gesagt: Größere Partys sind verboten, so sieht es die verschärfte Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die ab dem 28. Dezember und zunächst bis zum 12. Januar gilt. Demnach sind private Treffen – egal ob draußen oder in den eigenen vier Wänden – auf maximal zehn Personen beschränkt. Die Regel gilt für Geimpfte und Genesene, die Anzahl von Hausständen ist dabei unerheblich, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Für Ungeimpfte gelten noch strengere Vorgaben: Sie dürfen nur zwei Personen eines weiteren Hausstands treffen.

Was darf in der Silvesternacht draußen unternommen werden?

Draußen gelten grundsätzlich die gleichen Kontaktbeschränkungen: Treffen mit maximal zehn Personen für Immunisierte, und höchstens zwei weitere Personen für Ungeimpfte. In der Silvesternacht sind Ansammlungen, die über die ab Dienstag geltenden Personengrenzen hinausgehen, auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Welche Orte in einer Stadt dazu zählen, legen die Kommunen selbst fest. In Düsseldorf ist es etwa die Altstadt, in Köln will das der Krisenstab kurzfristig über eine entsprechende Allgemeinverfügung festlegen.

Ist das alles?

Nein. Die Gastronomie wie Bars und Restaurants bleiben zwar grundsätzlich geöffnet – Clubs und Diskotheken aber sind in NRW bereits geschlossen und bleiben es mindestens bis Mitte Januar. Außerdem weitet das Land zu Silvester das Tanzverbot aus: Es gilt sowohl in der Gastronomie als auch für "vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist", teilte das Gesundheitsministerium mit.

Wie ist es mit Feuerwerk?

Der Verkauf von Böllern ist in ganz Deutschland – wie schon im vergangenen Jahr – untersagt worden. Öffentliche Feuerwerk- oder Lichtshows gibt es ebenfalls in diesem Jahr nicht. Das Abbrennen von Pyrotechnik aller Art ist auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Hier gilt wie bei Ansammlungen: Die Kommunen müssen selbst festlegen, in welchen Bereichen das Böllerverbot gilt. In Köln darf etwa rund um den Dom und den Hauptbahnhof kein Feuerwerk gezündet werden, in der Landeshauptstadt Düsseldorf gilt das Verbot in der gesamten Altstadt. Auf privatem Gelände dürfen lediglich Überreste aus den Vorjahren in die Luft gejagt werden.

 Was soll das bringen?

 Wie schon vergangenes Silvester sollen zum einen die Kliniken und Rettungsdienste durch Unfälle und Verletzungen nicht zusätzlich belastet werden. Zum anderen sind die verschärften Regeln der grassierenden hoch ansteckenden Omicron-Variante geschuldet. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann  (CDU) betonte: „Klar ist, dass wir nur mit Kontaktbeschränkungen allein einer wahrscheinlichen Omikron-Welle nicht erfolgreich werden begegnen können. Wir müssen die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben und die nach wie vor zu große Impflücke schließen.“ Laumanns Appell: „Wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte schnellstmöglich impfen.“ Das ist vielerorts auch Silvester und Neujahr möglich.

Was ist mit Ausflügen in Schnee-Regionen?

Das Wetter bleibt in den kommenden Tagen alles andere als winterlich kalt. Mit zweistelligen Temperaturen von bis zu 13 Grad tagsüber wird der Jahreswechsel voraussichtlich mild. Wer dennoch einen Ausflug in den Schnee unternehmen will, kann dies in Winterberg erleben – allerdings unter strengen Corona-Auflagen. Die 2G-Regel gilt für alle Freizeitangebote, Übernachtungsmöglichkeiten, eine Testpflicht gilt für Kinder ab 6 Jahren, Masken müssen in Innenräumen, im Skilift und deren Anstehbereiche getragen werden. Alle weiteren Infos finden Sie hier.

(top/dpa)
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