Laschet verkündet Gipfel-Beschlüsse NRW verhängt Bußgeld über 150 Euro bei Falschangaben in Restaurants

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen müssen Menschen, die in Restaurants oder Gaststätten falsche Angaben zu ihrer Person machen, mit mehr als 150 Euro Bußgeld rechnen. Die genaue Höhe ist jedoch noch unklar.

  Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Bund und Länder haben sich erneut zusammen gesetzt und neue Corona-Regeln besprochen. Die Infektionszahlen steigen wieder schneller. Daher fordert Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet Bürger auf, bei Besuchen in Restaurants oder Bars ihre korrekten Daten anzugeben. "Die Kontaktverfolgung ist der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie." Bund und Länder hatten sich zuvor auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro verständigt, wenn jemand beim Besuch im Restaurant falsche persönliche Angaben macht. In Nordrhein-Westfalen soll diese Regel zum 1. Oktober umgesetzt werden, kündigt Laschet an. Laut Laschet soll das Bußgeld mindestens 150 Euro betragen. Die genaue Höhe war am Dienstagabend noch unklar.

„Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein“, mahnen Bund und Länder in ihrem neuen Beschluss vom Dienstag. „Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben.“

Laschet betonte, dass bei der Anzahl der Gäste bei Feierlichkeiten zwischen dem Anlass und der Infektionszahl der betroffenen Region unterschieden werden müsse. Eine Beerdigung sei nicht das gleiche, wie eine Party unter Jugendlichen. "Heute wissen wir, dass wir keine flächendeckenden Maßnahmen mehr brauchen, sondern lokale Handlungsmuster“, sagte Laschet.

Die einzelnen Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Alle Regeln, die der Bund gemeinsam mit den Ländern am Dienstag beschlossen hat, finden Sie hier.

(dtm/afp/dpa)
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