Verschärfter Corona-Lockdown Kontaktbeschränkungen gelten in NRW auch im privaten Raum

Düsseldorf · Die drastischen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten in Nordrhein-Westfalen im öffentlichen Raum – und auch in den eigenen vier Wänden.

 Ein Junge steht mit Maske am Fenster (Symbolfoto).

Ein Junge steht mit Maske am Fenster (Symbolfoto).

Foto: dpa/Óscar J.Barroso

Das machte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag in Düsseldorf nach den Bund-Länder-Beratungen deutlich. Eine Journalistin hatte bei der Pressekonferenz im Anschluss an Laschets Rede nach der Regelung gefragt – hier sehen Sie die Antworten (Minute 23.02 bis 24.41). Künftig sind laut Bund-Länder-Beschluss private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind im Beschluss – anders als bisher – nicht als Ausnahme aufgelistet.

Wie aber auch schon zu Weihnachten, werde im privaten Bereich nicht kontrolliert, sagte Laschet. „Wir haben Weihnachten die sehr gute Erfahrung gemacht, dass die Menschen sich daran gehalten haben, ohne dass die Polizei unter dem Weihnachtsbaum nachgezählt hat, wie viele Mitglieder da saßen.“

Die neue Kontaktregel bedeutet, dass etwa eine dreiköpfige Familie nicht gemeinsam die Großeltern besuchen darf. Und pflegebedürftige Eltern dürften nur von einem nicht zum Hausstand gehörenden Angehörigen besucht werden, sagte Laschet. Für private Zusammenkünfte gelte „ein Hausstand und eine weitere Person“.

Laschet appellierte an die Bevölkerung, die beschlossenen härteren Lockdown-Maßnahmen zu unterstützen. „Das sind schmerzhaft Maßnahmen. Wir leben in einer Zeit, in der solche Maßnahmen erforderlich sind“, sagte der CDU-Politiker. „Lassen Sie uns diese Wochen, in denen der Impfstoff noch nicht überall angekommen ist und die Inzidenzzahlen hoch sind, gemeinsam durchstehen“, sagte er. Derzeit sei nicht absehbar, wie sich die Infektionslage in der Corona-Pandemie weiter entwickele. Die aktuellen Zahlen seien wegen der Feiertage nicht repräsentativ, zudem stelle die neue Corona-Mutation, die in Großbritannien und Südafrika aufgetreten sei, eine zusätzliche Gefahr dar.

Der derzeitige Lockdown mit der Schließung des Einzelhandels sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis zum 31. Januar verlängert werden, einige Verschärfungen sind geplant. In Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei 200 oder mehr liegt, dürfen sich Bewohner ohne triftigen Grund nur noch in einem Radius von 15 Kilometer um den Wohnort bewegen.

Die beschlossene Corona-Maßnahmen verfolgten das Ziel, die Belastung des Gesundheitssystems zu reduzieren, erklärte der Ministerpräsident. In den Kliniken in NRW sei die Lage noch nicht so bedrohlich wie in anderen Bundesländern. Dennoch gelte: Die Zahl der Corona-Infektionen und der an und mit Covid-19 gestorbenen Menschen bewege sich weiter „auf einem hohen Niveau“.

(mba/dpa/epd)
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