Corona-Schutzverordnung für NRW Viele Maßnahmen fallen – Maskenpflicht drinnen bleibt

Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt, Kontaktbeschränkungen fallen weg: In Nordrhein-Westfalen werden mehrere Corona-Maßnahmen angesichts der steigenden Infektionszahlen bis zum 2. April verlängert.

Im Freien entfällt in NRW die Maskenpflicht, in Innenräumen bleibt sie zunächst bestehen (Symbolbild).

Im Freien entfällt in NRW die Maskenpflicht, in Innenräumen bleibt sie zunächst bestehen (Symbolbild).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

 Mitten in einer verschärften Infektionswelle fallen wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen weg. Nordrhein-Westfalen geht einen vorsichtigeren Weg. In einer Übergangszeit gilt weiter Maskenpflicht.

Dazu nutze die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag mit. Demnach bleiben Maskenregelungen in Innenräumen, wie etwa beim Einkaufen,  in der Übergangszeit bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht.

„Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht vorbei“, sagte Laumann.

Deshalb nutze man in NRW die Möglichkeit und verlängere viele Schutzmaßnahmen bis zum 2. April. „Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich“, betonte Laumann. „Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate.“

„Die Pandemie dauert schon über zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir auf dem Weg zu mehr Normalität die Corona-Beschränkungen generell, aber besonders auch an unseren Schulen zurückfahren können“, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). „Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen.“

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Schulen: Die Betreuungsverordnung an den Schulen des Landes NRW und die gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive Masken- und Testpflicht bleiben noch bis zum 2. April noch in Kraft. Die anlasslosen Testungen an den Schulen sollen im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben noch bis zum Beginn der Osterferien am 11. April unverändert fortgesetzt und nach den Ferien nicht wieder aufgenommen werden.

Kontaktbeschränkungen: Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen waren, entfallen laut Bundesgesetz jetzt auch für nicht Geimpfte.

Personengrenzen und Maskenpflicht bei Veranstaltungen: Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen.  

Weniger Zugangsbeschränkungen und keine Maskenpflicht im Freien:  Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen und im Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie sowie Volksfesten  gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet) aber noch in der Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Coronatest. Die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Zuvor hatte der Bundestag am Freitag das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen schon an diesem Sonntag vorsieht. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) verteidigte den Wegfall der meisten Corona-Auflagen. Er teile die Kritik am Bundesinfektionsschutzgesetz nicht, sagte der Familienminister am Freitag im Radiosender WDR2. Die Maßnahmen hätten das Ziel gehabt, die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen. Diese Gefahr bestehe derzeit mit der Omikron-Variante nicht. Wenn die Hotspot-Regelung überhaupt gebraucht werde, dann könne sie sehr schnell eingesetzt werden, sagte Stamp. Außerdem könnten Bundestag und Bundesrat im Notfall innerhalb von fünf Tagen das komplette Maßnahmen-Instrumentarium wieder in Gang setzen.

(top/dpa/epd)
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