Gastro, Kneipen und Sport müssen warten Keine weiteren Lockerungen der Auflagen in NRW

Düsseldorf · In NRW werden am kommenden Montag keinerlei Erleichterungen coronabedingter Beschränkungen greifen. Das hat das Gesundheitsministerium in Düsseldorf klargestellt.

„Click & Meet“ in einem Kölner Geschäft. (Archiv)

„Click & Meet“ in einem Kölner Geschäft. (Archiv)

Foto: dpa/Oliver Berg

Bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März werde es „keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben“.

Die noch bis zum 28. März gültige Verordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März weitere Öffnungen möglich sein könnten - etwa in der Außengastronomie, bei Theatern, Konzert- und Opernhäusern, in Kinos sowie im Sport. Voraussetzung wäre allerdings, dass die landesweite Neuinfektionsrate gerechnet auf 100.000 Einwohner und sieben Tage stabil oder sogar mit sinkender Tendenz unter 100 liegt.

„Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von heute 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben“, stellte das Ministerium fest.
Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Tage sei vielmehr davon auszugehen, „dass die Inzidenz auch landesweit in den nächsten Tagen steigen wird“.

Daher werde es zum Montag keine neue Verordnung geben. Stattdessen seien die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten. Erst dann könne auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. „Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Test-Geschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.“

(csi/dpa)
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