Regeln in der Pandemie Schärfere Corona-Vorgaben in NRW angekündigt

Düsseldorf · Weniger Teilnehmer bei Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, Beschränkungen für Ungeimpfte: Um die dramatische Pandemielage in den Griff zu bekommen, legen Bund und Länder deutlich nach. Regierungschef Wüst kündigt eine schnelle Umsetzung an.

 Eine Maske in Köln liegt auf dem Boden: Bald gelten strengere Regeln für Ungeimpfte.

Eine Maske in Köln liegt auf dem Boden: Bald gelten strengere Regeln für Ungeimpfte.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nordrhein-Westfalen stehen deutlich schärfe Maßnahmen gegen die vierte Corona-Welle bevor. Bund und Länder einigten sich am Donnerstag auf bundesweit einheitliche Maßnahmen wie eine 2G-Regelung im Einzelhandel. Mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf - wie Supermärkte - dürfen dann nur noch Geimpfte oder Genesene in Läden.

„Wir haben ein umfangreiches Paket beschlossen, um die vierte Welle zu brechen. #NRW wird es zeitnah & konsequent umsetzen“, kündigte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in einem Tweet am Donnerstagabend an. Ab wann genau die neuen Regeln gelten, blieb zunächst unklar. An der neuen Corona-Schutzverordnung wurde am Donnerstagnachmittag noch gearbeitet. Sie wird Startpunkt und Details zu wichtigen Punkten regeln.

Veranstaltungen: Die Bund-Länder-Runde mit Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen beschlossen. Künftig sollen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden dürfen. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein. Volle Fußballstadien wie am vergangenen Wochenende beim Spiel des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach wird es damit vorerst nicht mehr geben. Das hatte Wüst bereits in den vergangenen Tagen für NRW deutlich gemacht. Am Wochenende könnte die neue Vorgabe das Spitzenspiel Dortmund-Bayern betreffen. Der Tabellenzweite der Bundesliga teilte unterdessen mit, dass für die Partie in Dortmund an diesem Samstag nur die maximal erlaubten 15 000 Eintrittskarten verkauft würden.

Diese würden sich auf die vier Unterränge sowie den Nord-Oberrang verteilen. „Es werden ausschließlich Sitzplätze zur Verfügung stehen“, teilte der Club mit. Für alle Zuschauer gelte die 2G-Regel, nach der nur gegen Covid-19 Geimpfte sowie Genesene ins Stadion dürfen.

Kontakte: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Menschen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Menschen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Regionale Maßnahmen möglich: In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 soll bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich gelten. Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

In NRW standen am Donnerstag fünf der 53 kreisfreien Städte und Kreise über der Marke 350 bei der Sieben-Tage-Inzidenz: Köln (433,0), der Kreis Minden-Lübbecke (401,3), der Kreis Herford (383,2) und der Oberbergischer Kreis (380,6) und die Stadt Krefeld (370,3). Diese Zahlen gelten aber nur für den Donnerstag und sagen nichts über den Zeitraum aus, ab dem Maßnahmen greifen könnten.

Silvester: Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr - wie schon im vergangenen - verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es zudem ein Feuerwerksverbot geben. Einige Städte in Nordrhein-Westfalen wie Düsseldorf hatten bereits ein Böllerverbot für bestimmte Bereiche verkündet.

Impfen: Um die Impfkampagne zu beschleunigen, können sich daran künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte beteiligen. Viele Apotheken starten nach Verbandsangaben mit den Vorbereitungen. Es gebe erste Hinweise, dass die Apotheken ab Januar in das reguläre Impfgeschehen mit einbezogen werden sollen - zunächst begrenzt bis zum Jahresende 2022, sagte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis. Im Rheinland gebe es 500 Apotheken mit über 1000 geschulten Apothekerinnen und Apothekern, die impfberechtigt seien. Mehr als 200 Apotheken in Westfalen-Lippe wären laut ihrem Verband in der Lage, zeitnah Auffrischungsimpfungen vorzunehmen.

(top/dpa)
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