Sehr stille Nacht NRW feiert Weihnachten im Lockdown

Düsseldorf · Heiligabend ganz anders: In der Corona-Pandemie setzen die Kirchen in NRW auf digitale Gottesdienste und Christmetten unter strengen Auflagen. Auch sonst läuft an diesem 24. Dezember vieles anders ab als sonst.

 Ein geschmückter Weihnachtsbaum (Symbolfoto).

Ein geschmückter Weihnachtsbaum (Symbolfoto).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nordrhein-Westfalen feiert Heiligabend im Corona-Lockdown – und das bedeutet Einschränkungen auf vielen Gebieten. Ab Montag gilt dann eine neue Einreiseverordnung.

Gottesdienste an Weihnachten

Trotz Corona-Pandemie und Lockdown wollen die Kirchen in NRW an Heiligabend präsent sein. Sie setzen dabei auf digitale Gottesdienste und Christmetten unter strengen Auflagen. Viele Gottesdienste werden live im Internet, im Radio oder Fernsehen übertragen. Präsenzgottesdienste sind unter strengen Hygieneauflagen weiterhin erlaubt.

Evangelische Präsenzgottesdienste finden in NRW in der Praxis aber kaum statt, weil die Kirchenleitungen überwiegend davon abgeraten haben. Auch viele katholische Pfarreien haben sich gegen Präsenzgottesdienste entschieden, allerdings nicht so flächendeckend wie bei den Protestanten. Eine generelle Absage von Gottesdiensten lehnen beide Kirchen ab – die Entscheidung müsse jeweils vor Ort getroffen werden.

Wegen hoher Corona-Fallzahlen und großer Auslastung mehrerer Krankenhäuser hat der Oberbergische Kreis Präsenzgottesdienste bis zum 10. Januar verboten. Dies gilt für die Kommunen Radevormwald, Gummersbach, Bergneustadt, Nümbrecht und Waldbröl. Der Kreis appelliert an alle anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kreisgebiet, ebenfalls auf entsprechende Präsenzveranstaltungen zu verzichten.

Familienbesuche an Weihnachten

Die Corona-Bestimmungen sind über die Festtage ein wenig gelockert: Zusätzlich zum eigenen Hausstand können vom 24. bis zum 26. Dezember weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis dazukommen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Besuch im Pflegeheim an Weihnachten

Die Betreiber von Pflegeheimen appellieren an Angehörige, jeden Besuch über die Feiertage abzuwägen. Trotz der hohen Infektionszahlen sind Alten- und Pflegeheime aber offen. Nordrhein Westfalen investiert 13,8 Millionen Euro, damit über die Weihnachtstage genügend Personal in Altenheimen für Corona-Schnelltests zur Verfügung steht.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch entschieden, dass ein Pflegeheim Besucher zurückweisen darf, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Das Gericht gab einem Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen statt. Das Pflegeheim hatte sich mit dem Antrag gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ des NRW-Gesundheitsministeriums gewandt.

Wetter an Weihnachten

Das Wetter wird über die Feiertage eher ungemütlich. An Heiligabend werde es wechselhaft mit morgens relativ viel Regen und Wind, sagte ein Sprecher des Deutschen Wetterdienstes in Essen. Am Nachmittag würden die Niederschläge abnehmen. Mit bis zu neun Grad werde es relativ mild. Am Abend und in der Nacht könnten noch vereinzelt Schauern auftreten, im Bergland als Schnee. „Am Freitagmorgen ist hier und da wegen überfrierender Nässe mit glatten Straßen zu rechnen.“ Am ersten Weihnachtstag seien sowohl einzelne Schauern möglich das auch Sonnenstunden. Die Höchstwerte lägen bei drei bis sechs Grad, im Sauerland um den Gefrierpunkt. Am zweiten Weihnachtstag werde es wieder wechselhafter mit Wind und leichtem Regen am Nachmittag.

Einreiseverordnung nach den Feiertagen

Nach Bayern führt auch Nordrhein-Westfalen eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein. Alle Reiserückkehrer aus solchen Gebieten außerhalb Deutschlands unterliegen von Montag an (28. Dezember) in Nordrhein-Westfalen einer Corona-Testpflicht. Sie sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden. Das geht aus einer am Mittwochabend veröffentlichten Corona-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.

Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Am Dienstag hatte bereits Bayern eine solche Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beschlossen – dort gilt sie bereits seit Mittwoch.

(mba/dpa)
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