Unterschiedliche Auslegung Verwirrung um frühere Impfung für Kontaktpersonen von Schwangeren

Düsseldorf · Laut Impfverordnung dürfen sich zwei Kontaktpersonen von Schwangeren bereits in der zweiten Impfgruppe immunisieren lassen. Über das konkrete Vorgehen herrscht jedoch Verwirrung bei den verschiedenen Institutionen.

 Kontaktpersonen von schwangeren Frauen müssen sich noch ein wenig gedulden.

Kontaktpersonen von schwangeren Frauen müssen sich noch ein wenig gedulden.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Schwangere Frauen können durch Immunisierung enger Kontaktpersonen vor einer Corona-Erkrankung geschützt werden. Daher wurde auch in der neuen Impfverordnung festgelegt, dass zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt werden, bereits in Gruppe 2 geimpft werden können. Gleiches gilt übrigens auch für pflegebedürftige Personen. Doch wie können sich diese Personengruppen bei der Terminvergabe legitimieren? Und wie wird sichergestellt, dass eine Schwangere wirklich nur zwei Kontaktpersonen bestimmt? Darüber herrscht offenbar Uneinigkeit - und das, obwohl das Vorgehen eigentlich in der Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt ist.