Gastronomie, Fitnessstudios, Fußpflege und Co. Das müssen Sie jetzt wissen

Düsseldorf · In vielen Bereichen werden die Corona-Beschränkungen spürbar gelockert - dennoch gibt es zahlreiche Hygieneregeln, die Unternehmer und Kunden beachten müssen. In unserer Übersicht finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

 Ein Kellner mit Mundschutz trägt einen Flammenkuchen an einem Hinweisschild vorbei (Symbolbild).

Ein Kellner mit Mundschutz trägt einen Flammenkuchen an einem Hinweisschild vorbei (Symbolbild).

Foto: dpa/Jens Büttner

Ein Essen im Restaurant, eine schnelle Maniküre und endlich wieder zum Friseur: Nach wochenlangen Corona-Einschränkungen wird das Leben in Nordrhein-Westfalen ab Montag, 11. Mai, wohl wieder in Gang kommen. Voraussetzung für die Öffnungen sind fast immer die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern und Hygiene-Regeln wie Maskenpflicht.

In Restaurants gilt zum Beispiel, dass Speisen ausschließlich als Tellergerichte serviert werden dürfen. Buffetsysteme mit Selbstbedienung sind bis auf weiteres verboten. Kontaktflächen wie Stuhl, Tisch, Speisekarten, Gewürzspender etc. müssen nach jedem Gästewechsel gereinigt und desinfiziert werden. Alle Regeln für die Gastronomie finden Sie hier.

In Friseursalons gilt, dass Beschäftigte und Kundschaft in den Geschäftsräumen – soweit nicht medizinische Gründe entgegenstehen - eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Diese darf bei den Kunden maximal kurzfristig abgenommen werden, wenn das zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Alle Regeln für Friseure finden Sie hier.

In Fitnessstudios ist der Zutritt so zu regeln, dass nicht mehr Kunden in das Studio gelangen, als Plätze in den Kursräumen und Geräte nach den folgenden Regeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro 7 qm Fläche im Fitnessstudio nicht mehr als 1 Kundin/Kunde zuzulassen. Alle Regeln für Fitnessstudios finden Sie hier.

In Massagestudios sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich. Alle Regeln für Massagestudios finden Sie hier.

Bei der Fußpflege müssen allen Kunden vor Beginn der Arbeit die zu behandelnden Füße gewaschen oder desinfiziert werden. Ausnahmen aus zwingenden medizinischen Gründen sind zulässig. Alle Regeln für Fußpflege finden Sie hier.

Kosmetiker müssen bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen während der Behandlung mindestens eine FFP2-, eine KN95- oder N95-Maske tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild. Alle Regeln für Kosmetik- und Nagelstudios finden Sie hier.

(dtm)
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