Corona-Infektionsschutz OVG untersagt Sonntagsöffnungen im Weihnachtsgeschäft in NRW

Münster · Seit Jahren geht Verdi vor Gerichten erfolgreich gegen Pläne von Kommunen und Einzelhandel für mehr Sonntagsöffnungen vor. Das gilt nun auch für die verkaufsoffene Sonntage in der Corona-Krise. Der Handel ist fassungslos.

 Fußgänger laufen durch die Düsseldorfer Innenstadt (Archivfoto).

Fußgänger laufen durch die Düsseldorfer Innenstadt (Archivfoto).

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt.

Die Landesregierung hatte in der Pandemie mit der Regelung das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen „unregulierbaren Kundenandrang“ vermeiden wollen – und die landesweite Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen vor.

Die Entscheidung des OVG stößt im Einzelhandel auf Unverständnis. „Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, sagte der Präsident des Handelsverbandes NRW, Michael Radau, am Dienstag. Der Gewerkschaft Verdi, die im Eilverfahren gegen die Sonntagsöffnung geklagt hatte, warf er vor, die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören.

Radau betonte, verkaufsoffene Sonntage im Advent hätten in mehrfacher Weise den arg gebeutelten Handel gestützt. Gerade Kunden mit Corona-Ängsten hatten dadurch die Möglichkeiten erhalten, dem absehbar hohen Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen. Außerdem hätte die Entzerrung nach seinen Worten dem Schutz der Beschäftigten gedient.

„Ich frage mich, ob das Oberverwaltungsgericht wirklich den Ernst der Lage erkennt. Ganze Innenstädte drohen wegzubrechen“, sagte der Verbandspräsident. Nun müsse ein anderer Weg gefunden werden, das Thema einer gelegentlichen Sonntagsöffnung im Einzelhandel rechtssicher zu gestalten.

Die Richter der für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim Oberverwaltungsgericht Münster hatten „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“, hieß es in einer Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde.

Es erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Andrang überschaubar bleibe.

Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus: Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler Läden im Frühjahr hatte das Wirtschaftsministerium im Sommer mit einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene Sonntage gestartet - damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen Umsätze aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi reihenweise entsprechende Plänen der Kommunen gekippt.

(mba/top/dpa)
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