Pandemie in NRW Lockerungen können jetzt bei Corona-Ausbrüchen bestehen bleiben

Düsseldorf · Bei Corona-Ausbrüchen in Einrichtungen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können die Lockerungen in Regionen bestehen bleiben – auch wenn die Neuinfektionen dadurch die entsprechenden Grenzwerte wieder übersteigen.

 Menschen in einem Café (Symbolfoto).

Menschen in einem Café (Symbolfoto).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die entsprechende Regelung ist Teil der neuen Coronaschutz-Verordnung, die am Freitag veröffentlicht wurde. In der neuen Fassung wird von „einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen“ gesprochen, bei dem „eine Ausbreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der wirksamen Kontaktnachverfolgung nicht zu erwarten“ ist. In solch einem Fall könne das Gesundheitsministerium von der Ausweisung der höheren Inzidenzstufe absehen.

Im Kreis Soest zog die entsprechende Regelung bereits: Nachdem durch einen Corona-Ausbruch in der JVA Werl die Sieben-Tage-Inzidenz über den Wert von 35 stieg, klammerte das Ministerium laut Kreis diese Fälle aus – weshalb im Kreis weiter die großen Lockerungen der Kategorie 1 gelten.

37 der mehr als 1000 Häftlinge seien betroffen, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums am Freitag. Nach Angaben von Anstaltssprecherin Verona Voigt rechnet die Gefängnisleitung mit weiteren Fällen. Die Betroffenen Insassen wurden in eine Quarantänestation auf dem Gelände verlegt. Die Kapazitätsgrenzen seien aber noch längst nicht erreicht. Im Haus 2 könnten mehrere Ebenen für die Quarantäne genutzt werden, erklärte Voigt.

Interne Abi-Feiern und feierliche Zeugnisvergaben

Die neue Coronaschutzverordnung ermöglicht zudem bis Mitte Juli landesweit interne Abi-Feiern sowie Abschlussfeiern von Vorschulkindern und feierliche Zeugnisvergaben. Für „selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen“ außerhalb von Schulen wird allerdings ein Negativtestnachweis als Voraussetzung genannt.

Die zuständige Behörde muss über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vorher informiert werden. Zu Abschlussfesten von Vorschulkindern dürfen jeweils zwei Erwachsene, Geschwister und Lehrer kommen - ebenfalls nur bei negativem Testergebnis.

Wie die Landesregierung bei Twitter mitteilte, sind auch feierliche Zeugnisvergaben zum Beispiel bei Abi-Klassen erlaubt. Mit festem Sitzplan und Corona-Test. Kommen dürfen dann neben den Schülern auch Eltern und Lehrer.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen ist landesweit auf unter 35 gesunken. Am Freitag lag sie nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 34,3. Am Donnerstag hatte es noch 39,8 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gegeben. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz gab das RKI am Freitagmorgen mit 29,7 an. Innerhalb eines Tages wurden in NRW 693 neue Infektionen und 13 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet.

Auch am Freitag überschritt keiner der 53 Kreise und kreisfreien Städte im bevölkerungsreichsten Bundesland die Schwelle von 100, ab der die Bundesnotbremse greift. Drei Kreise lagen noch über dem Wert von 50: Bonn (70,7), Hagen (64,7) und Gütersloh (53,7). 30 Kreise hatten eine Inzidenz von unter 35. Am niedrigsten war sie in Münster (10,5), gefolgt von Borken (12,9) und Coesfeld (14,1).

(mba/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort