Neuer Regelkatalog NRW empfiehlt FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV
Düsseldorf · Wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante empfiehlt das Land NRW dringend, eine FFP2-Maske beim Einkaufen zu tragen. Denn diese Variante ist besonders ansteckend. Auch im ÖPNV wird diese Maske empfohlen.
Das Land NRW spricht erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen aus. In den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutz-Verordnung wird dies mit der neuen Omikron-Variante begründet.
Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in „geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen.“ Weiter heißt es in dem Regelkatalog: „Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.
“Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. In Baden-Württemberg – wo es bereits die dringende Empfehlung wie nun in NRW gab - gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.