Neuer Regelkatalog NRW empfiehlt FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV

Düsseldorf · Wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante empfiehlt das Land NRW dringend, eine FFP2-Maske beim Einkaufen zu tragen. Denn diese Variante ist besonders ansteckend. Auch im ÖPNV wird diese Maske empfohlen.

 Eine FFP2-Maske soll besser vor Ansteckungen schützen als eine OP-Maske. (Symbolbild)

Eine FFP2-Maske soll besser vor Ansteckungen schützen als eine OP-Maske. (Symbolbild)

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Das Land NRW spricht erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen aus. In den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutz-Verordnung wird dies mit der neuen Omikron-Variante begründet.

Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in „geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen.“ Weiter heißt es in dem Regelkatalog: „Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.

“Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. In Baden-Württemberg – wo es bereits die dringende Empfehlung wie nun in NRW gab - gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.

(ldi/dpa)
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