Maske, Abstand, Tests Nach drei Jahren Corona fallen die letzten Schutz-Maßnahmen

Düsseldorf · Die letzten Corona-Maßnahmen fallen weg. Ab Samstag ist die Zeit der staatlichen Schutzvorgaben im Kampf gegen die Pandemie vorbei. Der NRW-Gesundheitsminister warnt aber vor Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Coronavirus.

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Foto: dpa/Roland Weihrauch

Maske, Abstand, literweise Handdesinfektionsmittel, Quarantäne und immer wieder Corona-Tests: Rund drei Jahre haben Corona-Regeln den Alltag der Menschen in Deutschland bestimmt. Nach mehreren Lockerungsschritten fallen am Samstagmorgen (00.00 Uhr) auch die letzten staatlichen Schutzmaßnahmen weg.

Karfreitag (7. April) ist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz der letzte Tag, an dem noch bundesweite FFP2-Maskenpflichten für Besucher und Besucherinnen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten. Später können Praxen auch über ihr Hausrecht von den Patienten verlangen, weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

„Die Corona-Schutzmaßnahmen haben rund drei Jahre unseren Alltag geprägt und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt sei es richtig, wieder zur Normalität zu kommen.

Das ist NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
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Das ist Karl-Josef Laumann

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Foto: picture alliance / dts-Agentur/-

„Corona ist nach wie vor keine harmlose Erkältung, aber wir haben dank Impfungen und der steigenden Immunität der Bevölkerung inzwischen eine andere Situation als zu Beginn der Pandemie“, sagte Laumann. Er appellierte an die „Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen“. Wer infiziert sei, sollte möglichst zu Hause bleiben, um andere nicht anzustecken. „Und wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will, sollten wir das respektieren.“

Wer sich gegen Corona impfen lassen wolle, solle sich bei der niedergelassenen Ärzteschaft, vor allem von Hausärztinnen und Hausärzten oder in Apotheken beraten lassen. Dabei gehe es auch darum, ob nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) überhaupt eine (weitere) Impfung empfohlen werde, sagte Laumann. Impfen könnten die niedergelassenen Ärzte. Wer das zwölfte Lebensjahr vollendet habe, könne sich auch in Apotheken impfen lassen.

Ob es bei einer Verschärfung der Corona-Lage etwa im Herbst oder Winter wieder Schutzmaßnahmen geben könnte, liegt in der Hand des Bundes. Mit Auslaufen der letzten Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz zum 7. April können die Länder nach den Worten Laumanns keine weitergehenden Regelungen wie etwa Maskenpflicht im Personennahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder Testpflichten in Schulen und Kitas mehr anordnen.

Auch andere Bereiche haben den Corona-Krisenmodus inzwischen bereits verlassen. So sind Krankschreibungen am Telefon nicht mehr möglich. Für die Urlaubssaison 2023 fallen die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland weg. Die Verordnung läuft ebenfalls am Karfreitag aus. Zu Jahresbeginn hatte wegen einer Infektionswelle in China vorübergehend eine Testpflicht für Reisende von dort gegolten.

Das Corona-Dashboard der NRW-Landesregierung, das in der Pandemie Zahlen etwa zu Infektionen, Todesfällen, Krankenhauseinweisungen und Impfungen bündelte, wird zu Ostern abgeschaltet. Künftig sollen Interessierte die Informationsseiten des Landeszentrums Gesundheit oder des Robert Koch-Instituts nutzen, wie es auf der Webseite hieß.

Insgesamt wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland nach Zahlen der Behörden mehr als acht Millionen Corona-Meldefälle und mehr als 31 900 laborbestätigte Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. Allerdings liefern die Angaben zu den Infektionszahlen nur ein sehr unvollständiges Bild, da zuletzt viele Fälle nicht erfasst wurden - vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen ließen.

Nach dem ersten in NRW bestätigten Corona-Fall am 25. Februar 2020 im Kreis Heinsberg hatte es in den Monaten und Jahren danach teilweise drastische Einschränkungen von Grundrechten gegeben: Zeitweilige Schließungen von Kitas, Schulen, Restaurants, Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, Abstands- und Isolationspflichten sowie Besuchsverbote in Krankenhäusern und Altenheimen hatten den Menschen viel abverlangt.

In NRW habe in der Pandemie immer die Devise gegolten: „So viele Maßnahmen wie nötig, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten und Menschenleben zu schützen, und doch so wenig Einschränkungen wie möglich“, sagte der CDU-Minister. Dabei habe das Augenmerk vor allem dem Schutz gefährdeter Gruppen und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gelegen. Der weit überwiegende Teil der Menschen habe dabei gezeigt, was „gelebte Solidarität“ bedeute.

(mzu/dpa)
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