Ab Freitag Gottesdienste in NRW wieder erlaubt - unter strengen Hygienemaßnahmen

Köln · Wochenlang konnten Gläubige wegen der Corona-Krise keine gemeinsamen Gottesdienste feiern. Ab Freitag ist das nun wieder möglich. Aber auch hier gelten viele Vorsichtsmaßnahmen wegen Corona.

 Vorbereitung einer Kirche (Archiv).

Vorbereitung einer Kirche (Archiv).

Foto: dpa/Federico Gambarini

. Die ersten Kirchen in Nordrhein-Westfalen laden an diesem Wochenende bereits zu öffentlichen Gottesdiensten ein. Wegen der Corona-Pandemie gelten Teilnehmerbegrenzungen und weitere strenge Schutzmaßnahmen. Viele Kirchengemeinden brauchen noch Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen. Auch jüdische und muslimische Gemeinden sind bei der möglichen Wiederaufnahme öffentlicher Feiern zurückhaltend.

Im Kölner Dom startet der erste mit Besuchern zugelassene Domgottesdienst mit Erzbischof Rainer Maria Woelki unter strengen hygienischen Auflagen. Von den sonst bis zu 1.500 Plätzen stehen nun maximal 122 Plätze zur Verfügung. Bereits am Freitag sollten anlässlich der Eröffnungen der Wallfahrtssaison im niederrheinischen Kevelaer und im westfälischen Werl katholische Gottesdienste gefeiert werden.

Auch in der Kölner evangelischen Antoniterkirche, die über 150 Plätze verfügt, ist für die Gottesdienste die Teilnehmerzahl auf maximal 40 Gäst begrenzt, wie der rheinische Präses Manfred Rekowski in Düsseldorf mitteilte. Daher würden dort drei Gottesdienste hintereinander angeboten. Voraussichtlich würden zunächst nur einige der 668 Gemeinden der rheinischen Kirche solche Präsenzgottesdienste anbieten, erklärte Rekowski. Der Gesundheitsschutz der Besucher sowie der Mitwirkenden habe Priorität.

Auch in der westfälischen Landeskirche sind nur wenige Gemeinden bekannt, die bereits an diesem Sonntag wieder öffentliche Gottesdienste feiern, wie Sprecher Andreas Duderstedt dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Neben einigen Gemeinden im Kirchenkreis Iserlohn haben auch Kirchengemeinden in Siegen und Burbach öffentliche Feiern unter Schutzvorkehrungen angekündigt. Viele Gemeinden erklärten, frühestens am 10. Mai zu starten. In der Lippischen Landeskirche sind bereits mehr als zehn Gottesdienste für diesen Sonntag angekündigt.

Ähnlich wie im Erzbistum Köln, gibt es im Erzbistum Paderborn und im Bistum Münster jeweils im Dom erste öffentliche Gottesdienste mit den Bischöfen der Bistümer. Im Erzbistum Paderborn wolle man mit den Gottesdiensten im Dom als Beispiel für die Gemeinden vorangehen, sagte Sprecher Benjamin Krysmann. Viele Gemeinden benötigten Zeit für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen. Katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen verwiesen darauf, dass die Entscheidung für die Öffnung der Kirchen bei den Gemeinden liege. Zudem werden weiterhin Gottesdienstübertragungen angeboten.

Zurückhaltend äußerten sich auch die jüdischen und muslimischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Viele Gemeindemitglieder zählten zu der Risikogruppe, sagte die Geschäftsführerin des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden Nordrhein, Inna Goudz, dem epd. Wenn Synagogen wieder öffneten, sei dass eine schwierige Entscheidung. Im Landesverband der Gemeinden für Westfalen-Lippe beabsichtigten größere Gemeinden ab dem 8. Mai wieder Gottesdienste, sagte Geschäftsführer Alexander Sperling dem epd. In kleineren Gemeinden gebe es noch keine Termine. Angehörige von Risikogruppen sollten nach Empfehlung des Landesverbands vorerst zu Hause bleiben.

Die muslimischen Gemeinden planen für diesen Freitag noch keine Öffnung der Moscheen, Gottesdienste und Gebete. Bundesweit werde es an diesem Freitag noch keine Freitagsgebete geben, sagte der Zentralrat der Muslime dem epd. Der Verein der Ilsamischen Kulturzentren teilte mit, dass die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs am Donnerstag abgewartet werden sollten und erst danach eine behutsame stufenweise Öffnung unter Einhaltung des Infektionsschutzes vorgenommen werde. Ähnlich hatte sich auch der Koordinationsrat der Muslime geäußert.

Zu den Schutzbestimmungen der Kirchen gehören Mindestabstände zwischen den Besuchern, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie Verzicht auf lautes Singen sowie auf das Abendmahl. Zudem sollen ausreichend Desinfektionsmittel bereitgestellt sein. Viele Kirchen raten zudem den Besuchern zu Schutzmasken.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in NRW können laut der Landesregierung vom 1. Mai an wieder öffentliche Gottesdienste feiern und Versammlungen abhalten, weil sie Konzepte zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus vorgelegt haben. Die Konzepte wurden auch beim Bundesinnenministerium eingereicht und sollten an diesem Donnerstag von den Regierungschefs von Bund und Ländern beraten werden, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern zu ermöglichen.

(ham/dpa)
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