Impfzentren in NRW Freiwillige Fachkräfte für Corona-Impfaktion gesucht

Düsseldorf · Mit Blick auf die geplante Corona-Impfaktion in Nordrhein-Westfalen haben Landesregierung und Ärztevertreter ausgebildete Fachkräfte aus dem Medizin- und Pflegebereich zur Unterstützung aufgerufen.

Medizinisches Fachpersonal wurde aufgerufen, sich beim Freiwilligenregister des Landes NRW zu registrieren.

Medizinisches Fachpersonal wurde aufgerufen, sich beim Freiwilligenregister des Landes NRW zu registrieren.

Foto: dpa/Robert Michael

Das bereits bestehende Freiwilligenregister soll erweitert werden, so dass eine direkte Vermittlung möglich ist. Bislang gebe es bereits mehr als 1000 registrierte Freiwillige.

NRW-Gesundheitsminister erklärte am Montag in Düsseldorf, dass für die Impfaktion in mindestens 53 Zentren und mit mobilen Impfteams sicherlich zusätzliche personelle Unterstützung nötig sein werde. Das Tempo des Impfens solle der Impfstoff bestimmen. „Der Impfstoff, der da ist, muss zügig verimpft werden.“ Wann genau der Impfstoff da sein werde, könne er noch nicht sagen.

„Wir werden dafür sorgen, dass eine direkte Vermittlung möglich ist“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans-Albert Gehle zum Freiwilligenregister. Interessierte könnten den Angaben zufolge unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Rettungskräfte und Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen sein.

Wahrscheinlich keine neue Quarantäne-Regelung für Auslandsrückkehrer

Nach dem Außerkraftsetzen der Corona-Einreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen wird es voraussichtlich keine Quarantäne-Neuregelung für Reiserückkehrer aus dem Ausland geben. Das erklärte Laumann in der Pressekonferenz am Montag ebenfalls. Er sagte, dass nach dem OVG-Urteil sehr differenziert auf regionale Infektionskennziffern sowohl in der Urlaubsregion als auch in der Heimatregion der Reisenden geschaut werden müsste. „Wer soll das kontrollieren?“, verdeutlichte Laumann. Das Thema dürfte sich mit diesem enormen Aufwand erledigt haben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am Freitag die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland. Als Folge aus der OVG-Entscheidung hatte das NRW-Gesundheitsministerium die sogenannte Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft gesetzt.

(dtm/dpa)
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