Impfzentren in NRW So läuft die Terminvergabe für die Corona-Impfung

Düsseldorf · Ab Februar sollen die über 80-Jährigen in den mehr als 50 Impfzentren in NRW geimpft werden. Seit Montag können Termine vereinbart werden. Aber wie und nach welchem Prinzip funktioniert die Terminvergabe?

 Blick in das Düsseldorfer Impfzentrum in der Merkur Spiel-Arena. (Archiv)

Blick in das Düsseldorfer Impfzentrum in der Merkur Spiel-Arena. (Archiv)

Foto: dpa/Thilo Schmuelgen

53 Impfzentren stehen in NRW bereit, im Februar soll der Betrieb anlaufen. Eine Terminvereinbarung ist seit dem 25. Januar 2021 online und telefonisch möglich. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Wer wird zuerst in den Impfzentren geimpft?

Ab 18. Januar werden die Über-80-Jährigen, die nicht in Heimen leben, per Brief angeschrieben und darüber informiert, wann genau die Impfzentren in ihrem Kreis oder ihrer Stadt öffnen. Wer diesen Brief erhalten hat, kann über die Kassenärztliche Vereinigung (Servicenummer 116 117) dann einen Impftermin vereinbaren. Eine Liste der Impfzentren gibt es hier. Es soll dann auch Termine für Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geben. Ab dem 18. Januar sollen zusätzlich Corona-Schutzimpfungen für alle Beschäftigten in Krankenhäusern angeboten werden, die mit Covid-Patienten regelmäßig in Kontakt kommen.

In Köln wurde vor Weihnachten mit 40 Impfling-Darstellern durchgespielt, wie die Abläufe im Impfzentrum funktionieren. Kostenpflichtiger Inhalt Mehr Infos dazu gibt es hier.

  • Kann man auch ohne Anmeldung zu einem Impfzentrum gehen?

Nein. Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung wird telefonisch (siehe oben), aber auch über eine Internetseite und eine App möglich sein. Infos dazu werden noch bekannt gegeben.

  • Wie kriege ich einen Impftermin in NRW?

Vom 25. Januar an können über 80-Jährige, die zu Hause leben und mobil sind, einen Termin für die Corona-Impfung im Impfzentrum vereinbaren – online auf der Website www.116117.de. „Das Ministerium empfiehlt, bevorzugt die Online-Terminvergabe zu nutzen“, erklärte die Sprecherin von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Auch eine telefonische Vereinbarung ist möglich, dafür wurden spezielle Rufnummern eingerichtet: für das Rheinland 0800- 116117-01, für Westfalen 0800-116117-02.

  • Wann könnten alle Menschen über 80 Jahre geimpft sein?

Das Gesundheitsministerium geht derzeit davon aus, dass die Impfungen bis Mitte April dauern werden. Werden in der Zwischenzeit weitere Impfstoffe zugelassen, verkürzt sich diese Zeitspanne.

  • Was ist, wenn ich zwar zu Hause lebe, aber nicht mobil bin?

Die Impfzentren sind so ausgewählt worden, dass sie regional gut mit Bus und Bahn zu erreichen sind. Für Autos gibt es ausreichend Parkplätze. Wer die eigene Wohnung nicht mehr so einfach verlassen kann, muss Geduld haben. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff ist ausgesprochen empfindlich, er kann nicht von Haus zu Haus transportiert werden, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. Der Impfstoff muss auf -70 Grad Celsius gekühlt werden und wird in Fünf-Dosen-Behältnissen ausgeliefert. Er muss im Fünf-Dosen-Behältnis verdünnt werden und ist dann nicht mehr transportabel. „Konkret bedeutet dies, dass für einen einzigen Hausbesuch eine Impfdosis verwendet und vier weitere verworfen werden müssten“, sagt ein Ministeriumssprecher. „Dies ist vor dem Hintergrund der aktuell knappen Mengen an Impfstoff leider kein praktikables Vorgehen.“ Es sei allerdings absehbar, dass bald auch Impfstoffe zugelassen werden, die in den eigenen vier Wänden eingesetzt werden können.

  •  Wo muss ich den Termin für die zweite Impfung abmachen?

Der zweite Termin wird gleichzeitig mit dem ersten vereinbart. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass diese zweite Impfung für einen wirksamen Schutz dringend erforderlich ist. Die beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei Wochen.

  • Welche Gruppen folgen?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut aufbaut. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Nach den Über-80-Jährigen sollen 70- bis 79-Jährige geimpft werden. Zur zweiten Gruppe gehören auch Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung und enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt. Auch Polizisten und andere Beschäftigte „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ können sich dann impfen lassen.

In einer dritten Gruppe werden dann die 60- bis 69-Jährigen geimpft. Auch Personen mit Vorerkrankungen, Lehr- und Erziehungspersonal und Personen mit sogenannten prekären Lebensbedingugen, Obdachlose etwa oder Menschen, die in Asylbewerberunterkünften leben, haben dann die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass im letzten Drittel oder letzten Viertel des Jahres 2021 so viele Menschen geimpft worden sind, dass eine starke Immunität in der Bevölkerung besteht.

  • Was ist mit Deutschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und arbeiten? Können die sich in NRW impfen lassen?

Deutsche mit Wohnsitz in Belgien und/oder den Niederlanden haben eine Impfberechtigung in Deutschland beziehungsweise Nordrhein-Westfalen, wenn sie in Deutschland krankenversichert sind oder ihren „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ in Deutschland haben, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilt.

  • Wer kommt für die Kosten auf?

Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder und die Krankenversicherungen. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung. Die Gesamtkosten hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird. Und natürlich davon, wie viele Menschen sich impfen lassen.

((hsr, siev, anh) )
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