Corona-Pandemie im Herbst Omikron-Booster jetzt auch flächendeckend in NRW möglich

Düsseldorf · Basierend auf dem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission passt das Land die kommunalen Impfangebote an. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Freitag in Düsseldorf mit.

 Impfungen mit den an Omikron angepassten Impfstoffen sind in NRW in den Kreisen und kreisfreien Städten möglich (Symbolbild).

Impfungen mit den an Omikron angepassten Impfstoffen sind in NRW in den Kreisen und kreisfreien Städten möglich (Symbolbild).

Foto: dpa/Sven Hoppe

Auch in Nordrhein-Westfalen sollen nun flächendeckend die neuen Omikron-Impfstoffe angeboten werden. „Für die kommunalen Impfangebote gilt nun: Auffrischungsimpfungen ab zwölf Jahren sind vorzugsweise mit einem der Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffe durchzuführen“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Die Erlasslage sei entsprechend angepasst worden.

Die Landesregierung folge damit einem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (Stiko), der in Kürze wohl in eine Empfehlung münden werde. Die neuen Impfstoffe von Biontech und Moderna seien passgenauer als die Vorläufer und daher sei eine deutlich bessere Schutzwirkung zu erhoffen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Auch, wenn wir bereits gute Impfquoten haben, hoffe ich, dass das Impfgeschehen jetzt noch mal deutlich anziehen wird. Bei den Viertimpfungen der Menschen ab 60 Jahren ist noch Luft nach oben.“

Zu den Gruppen, denen die Stiko schon länger eine zweite Auffrischung (vierte Dosis) empfiehlt, zählen neben Menschen ab 60 Jahren auch Risikopatienten und Immungeschwächte ab fünf Jahren sowie Personal und Heimbewohner im Gesundheits- und Pflegebereich. Geraten wird in der Regel zu einem Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion. Für die Grundimmunisierung, also die ersten beiden Impfdosen, sind die Omikron-Präparate nicht zugelassen.

Die STIKO hält weiter an ihrer Empfehlung fest, dass eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen angezeigt ist:

  • Personen mit Immundefiziten und dem erhöten Risiko eines schweren Verlaufs aufgrund einer Vorerkrankung ab dem Alter von 5 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen - insbesondere solche, die in direktem Kontakt mit Patienten und Bewohnern stehen
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
(toc/dpa)
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