Corona-Pandemie in NRW Über 70-Jährige sollen ab Ende April geimpft werden

Düsseldorf · Das Gesundheitsministerium in NRW hat sich auf das weitere Vorgehen in Sachen Impfungen festgelegt. Ab dem 8. März sind zunächst Kita-Erzieher, Lehrer, Polizisten und Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten dran. Wer über 70 und ohne relevante Vorerkrankung ist, muss sich noch etwas gedulden.

 Die Mitarbeiterin eines mobilen Impfteams zieht Impfstoff in eine Spritze auf.

Die Mitarbeiterin eines mobilen Impfteams zieht Impfstoff in eine Spritze auf.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Impfstart für die nächstfolgende Altersgruppe der Über-70-Jährigen wird nach Einschätzung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Ende April/Anfang Mai in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Diesen Zeitpunkt nannte er am Montag in Düsseldorf auf der Basis der erwarteten Impfstoffmengen. Die Altersgruppe der Über-70- bis Unter-80-Jährigen umfasse in NRW insgesamt etwa 1,6 Millionen Menschen. Die ältesten Jahrgänge sollen zuerst ein Impfangebot bekommen. Offen sei noch, ob ein Jahrgang nacheinander oder gleich zwei Jahrgänge zusammengenommen eingeladen werden.

Zuvor hatte NRW-Familienminister Joachim Stamp bekanntgegeben, dass die Corona-Impfungen für Kita-Erzieher und Lehrer in Nordrhein-Westfalen bereits ab dem 8. März beginnen werden. Hinzu kommen Gesundheitsminister Laumann zufolge außerdem Polizisten und Mitarbeiter in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Dieser Personenkreis umfasst rund 750.000 Personen in NRW. Die Impfungen sollen zu einem großen Teil in den Impfzentren stattfinden. Wer impfberechtigt sei, werde per Brief darüber informiert.

Kostenpflichtiger Inhalt Laut Impfverordnung gehören auch jeweils zwei Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen über 70-Jährigen zu den Impfberechtigten. Über das konkrete Vorgehen herrscht jedoch Verwirrung bei den verschiedenen Institutionen. Laut den gesetzlichen Krankenkassen reiche es aus, dass Kontaktpersonen beim Impftermin eine „formlose schriftliche Erklärung“ einer pflegebedürftigen oder schwangeren Person vorzeigen, aus der hervorgeht, dass sie deren enge Kontaktperson sind. Das teilten die Techniker Krankenkasse und die AOK auf ihren Websites mit. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wollte man sich zum konkreten Vorgehen noch nicht äußern. „Nach unseren Informationen ist das Terminmanagement für die Prioritätsgruppe 2 – zu der ja auch die Schwangeren gehören – noch nicht abschließend im Detail geklärt“, sagt ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Das NRW-Gesundheitsministerium (Mags) teilte ebenfalls auf Anfrage mit, dass man sich in den kommenden Tagen zum Vorgehen näher äußern wolle.

(dtm/th/dpa)
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