Hunderttausende Termine vergeben So lief der Start der Impftermin-Vergabe für Prio-Gruppe 3

Düsseldorf · Seit Donnerstag können mehrere Berufsgruppen der Prio-Gruppe 3 Impftermine vereinbaren. Bis zum Vormittag waren bereits hunderttausende Termine vergeben. Teilweise herrschte auch Verwirrung in der Hotline.

 Eine Frau vereinbart online einen Impftermin (Symbolfoto).

Eine Frau vereinbart online einen Impftermin (Symbolfoto).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Impfterminvergabe in Nordrhein-Westfalen läuft am Donnerstag bislang weitgehend problemlos. Im Rheinland wurden zwischen 8 und 11 Uhr mehr als 171.000 Termine (Erst- und Zweittermin) vergeben. In den kommenden Tagen sollen weitere freie Impf-Terminkapazitäten bereitgestellt werden. „Das Interesse und die Nachfrage sind also groß“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Am Donnerstag habe es bis etwa 14 Uhr bereits rund 18 Millionen Zugriffe auf das Buchungsportal gegeben.

Auch im Rest des Bundeslandes gab es kaum Probleme zum Start, wie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte. „In Westfalen-Lippe laufen die Buchungen stabil, das Buchungsaufkommen ist jedoch sehr hoch“, sagte Pressesprecherin Vanessa Pudlo. Bis um etwa 10 Uhr seien mehr als 100.000 Erst- und Zweittermine vergeben worden. Für einzelne Standorte seien bereits alle Termine ausgebucht, weitere Termine sollen aber folgen. „Wann und wie viele das sein werden, können wir aktuell nicht sagen“, stellte Pudlo klar. Dies sei vom Impfkontingent des jeweiligen Kreises oder der Stadt abhängig.

Technische Probleme oder eine Überlastung der Hotline habe es in Westfalen-Lippe allerdings nicht gegeben, so die Sprecherin. „Trotz des immensen Datenverkehrs läuft unser Buchungsportal seit dem frühen Morgen gut und stabil“, sagte auch Frank Bergmann. Im Rheinland gab es ab 8 Uhr jedoch vereinzelt längere Ladezeiten oder Fehlermeldungen auf der Internetseite.

 Zeitweise wurde diese Fehlermeldung auf der Webseite der KVNO angezeigt.

Zeitweise wurde diese Fehlermeldung auf der Webseite der KVNO angezeigt.

Foto: RP

Die Änderungen der buchungsberechtigten Menschen wurden aus technischen Gründen schon über Nacht im Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt. Es war also möglich, bereits vor 8 Uhr einen Termin zu vereinbaren. „Gebuchte Impftermine sind gültig, wenn die buchende Person impfberechtigt ist“, stellte Pudlo klar. Die KV Nordrhein erklärte dazu: „Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeitspanne mussten wir alle Möglichkeiten nutzen, um die Systeme vorab zu testen und entsprechend vorzubereiten – dafür blieben nur die Nachtstunden.“ Alle Termine behalten aber ihre Gültigkeit.

Aufgrund der am Vortag beschlossenen Priorisierung innerhalb der Prio 3 habe es vereinzelt Verwirrung und Unsicherheiten bei Anrufern in der Hotline gegeben, heißt es von der KV Westfalen-Lippe. Ein anderes Bild hingegen im Rheinland: „Es gibt bislang nur relativ wenige Anrufer, die Fragen zu ihrer Priorisierung haben oder Fälle, in denen Missverständnisse bei der Impf-Reihenfolge vorliegen“, sagte Christopher Schneider, Pressesprecher der KVNO.

Seit Donnerstag können mehrere Berufsgruppen aus der Prio-Gruppe 3 über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Das gab NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekannt. Die Terminbuchung ist nach online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117. Zusätzlich können auch die jeweils für die Landesteilen eingerichteten Rufnummer für Impftermine genutzt werden. Das sind die 0800 116 117 01 für das Rheinland und die 0800 116 117 02 für Westfalen-Lippe.

Folgende Gruppen können einen Termin machen:

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (maximal zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und Pflegebedürftigen)
  • Eltern von pflegebedürftigen Minderjährigen
  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten (alle im Verkauf Beschäftigten inklusive der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber)
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
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