Hotspot in NRW Im Kreis Höxter gelten Kontaktbeschränkung jetzt auch in der eigenen Wohnung

Höxter · Der aktuell am stärksten betroffene Kreis in Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Land geeinigt. Seit Montag gilt im Kreis Höxter die Erweiterung der Corona-Regeln auf private Wohnungen.

 Ein Hinweisschild zur Maskenpflicht hängt an einem Laternenpfahl am Beginn der Fußgängerzone in Herne (Symbolbild).

Ein Hinweisschild zur Maskenpflicht hängt an einem Laternenpfahl am Beginn der Fußgängerzone in Herne (Symbolbild).

Foto: dpa/Bernd Thissen

Kein anderer Kreis ist in Nordrhein-Westfalen derzeit stärker von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist im Kreis Höxter am Montag auf 261 gestiegen. Erlaubt ist deswegen das Treffen mit nur einer Person aus einem fremden Haushalt; und zwar nicht nur öffentlichen Raum, sondern auch in den eigenen vier Wänden. Der Kreis hatte am Freitag den Vorschlag gemacht, die Corona-Regeln zu erweitern, kurz darauf kam vom Land eine positive Antwort. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Montag in Kraft getreten. Von einer Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer hält man dort nicht viel.

„Der derzeitige Anstieg der Infektionszahlen im Kreis Höxter ist überwiegend auf Ansteckungen im familiären Bereich zurückzuführen“, sagt der Landrat des Kreises Michael Stickeln. Von den Kontaktbeschränkungen verspreche sich man deswegen ziemlich viel, sagt ein Sprecher des Kreises. In der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ebenfalls seit heute gilt, ist bisher nur von Beschränkungen für den „öffentlichen Raum“ die Rede. Das hatte die SPD bereits am Freitag kritisiert. Auch der Oberbergische Kreis hat die Treffen im privaten Raum als zweite Region in NRW begrenzt. Dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 245.

Für weitere Maßnahmen warte der Kreis Höxter darauf, was das Land entscheidet, sagt ein Sprecher. Gleichzeitig seien aber keine anderen gleich geeigneten Maßnahmen ersichtlich, die die weitere Verbreitung der Infektionskrankheiten verhindern, wie es in der Allgemeinverfügung des Kreises heißt. „Die Beschränkung auf einen 15-Kilometer-Radius wäre im Kreis Höxter als Maßnahme weder geeignet noch Verhältnismäßig“, sagt Michael Stickeln.

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