Kontrollen in NRW geplant 250 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen 3G-Regel im ÖPNV

Düsseldorf · Zum Start der neuen 3G-Regel in S-Bahnen und U-Bahnen gab es nur wenige Kontrollen. Das Verweigern eines Tests kann für Impf-Verweigerer bis zu 250 Euro kosten.

 In den Zügen und Bussen der NRW-Verkehrsverbünde stehen große Kontrollen bevor.

In den Zügen und Bussen der NRW-Verkehrsverbünde stehen große Kontrollen bevor.

Foto: Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM)

Eher nicht begeistert gaben sich die NRW-Verkehrsunternehmen und die Düsseldorfer Landesregierung über die neue Vorgabe des Bundes, dass in Busse und Bahnen nur noch Fahrgäste einsteigen dürfen, die entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Nun wird aber eine knallharte Regelung eingeführt, um die 3G-Regel auch durchzusetzen. Diejenigen, die ertappt werden und weder geimpft, getestet noch genesen sind, müssen ein Bußgeld von bis zu 250 Euro zahlen. Das gab die Landesregierung am Freitagnachmittag bekannt. Die neue NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU) sagt: „Es ist ein Zeichen des Respekts und des wertschätzenden Umgangs miteinander, dass alle eine Maske tragen und sich an die 3G-Regel in Bus und Bahn halten.“

Das Ministerium kündigte gemeinsam mit den Verkehrsverbünden wie dem VRR oder dem VRS an, dass die 3G-Pflicht ähnlich kontrolliert werden soll wie bisher die Maskenpflicht. Im Klartext: Es wird Schwerpunktkontrollen der Verkehrsunternehmen inklusive der Deutschen Bahn gemeinsam mit Ordnungskräften und der Bundespolizei geben. Wer bei diesen Razzias dann keinen 3G-Nachweis vorlegen könne, so das Ministerium, muss das Fahrzeug am nächsten Halt verlassen und mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.

An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist laut Land kein 3G-Nachweis erforderlich. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Das Land erklärt weiter: „Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.“ Das gelte auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Auszubildende ab 16 Jahren würden an Unterrichtstagen als Schüler gelten und darum als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb gelten sie als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen müssen laut Land bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen. Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort