Bundestagswahl 2021 Wie kann man wählen, wenn man am Sonntag krank ist?
Düsseldorf/Mönchengladbach · Viele Wählerinnen und Wähler haben sich schon für die Briefwahl entschieden. Für alle anderen gibt es Empfehlungen, wann erfahrungsgemäß am wenigsten los ist in den Wahllokalen. Auch wer krank ist, kann sein Wahlrecht wahrnehmen.
Tausende Menschen haben sich in Nordrhein-Westfalen für die Briefwahl entschieden. Mehrere Städte berichten von Rekordwerten. In Düsseldorf etwa wollen rund 170.000 Menschen ihre Stimme per Brief abgeben, das sind mehr als 40 Prozent aller Wahlberechtigten in der Landeshauptstadt. In Mönchengladbach sind die Zahlen proportional ähnlich hoch. „In den Wahllokalen wird deshalb deutlich weniger Betrieb sein als in den vergangenen Jahren“, sagt Hardy Drews, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice in Mönchengladbach, zu dem auch die Abteilung Wahlen gehört.
Wann ist die beste Zeit, wählen zu gehen?
Hardy Drews rät, die Wahllokale am Sonntag gegen Mittag aufzusuchen, um Warteschlangen zu vermeiden. „Erfahrungsgemäß ist morgens erst einmal viel los, weil viele gleich nach der Öffnung kommen, andere kommen nach dem Kirchgang“, sagt der 57-Jährige. Eine dritte Welle käme meist am Nachmittag. „Es ist alles natürlich auch ortsabhängig“, sagt er. Auch das Wetter spiele immer eine Rolle. „Wenn es schön ist, kommen die Wähler früh, um danach noch etwas unternehmen zu können“, sagt Drews.
„3G“-Regeln gelten bei der Bundestagswahl nicht
Wählerinnen und Wähler können auch dann ihre Stimmen abgeben, wenn sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Sie sind laut aktueller Coronaschutzverordnung innerhalb des Wahlgebäudes jedoch verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung mindestens im Sinne einer medizinischen Maske zu tragen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein Attest vorweisen. Auch die Wahlvorstände müssen – wenn sie nicht zum Beispiel hinter einer Plexiglasscheibe sitzen – Masken tragen.
Umgang mit Maskenverweigerern
Die neue Schutzverordnung beschäftigt sich auch mit Maskenverweigerern, denen man das Wahlrecht nicht einfach absprechen kann. Ihnen soll vor Ort die Möglichkeit zur Stimmabgabe ermöglicht werden. Andere Personen dürfen dabei aber nicht gefährdet werden. Laut Drews könnten sie etwa wählen, wenn gerade sonst niemand im Wahllokal ist. „Die Wahlvorstände können aber autark entscheiden, was Sinn macht“, sagt er. Ist die Stimmabgabe nicht möglich, weil etwa die Räume zu eng oder zu voll sind, kann ein Maskenverweigerer laut Regelwerk auch aus dem Wahllokal geworfen werden. „Er hatte ja die Möglichkeit, per Brief zu wählen“, sagt Drews.
Die Stadtverwaltungen empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mitzubringen, um das Risiko einer Infektion zu verringern. „Wir haben aber auch Kugelschreiber in den Wahllokalen, die regelmäßig desinfiziert werden“, sagt Drews. Und Masken gebe es auch.
Was macht man, wenn man am Wahltag krank ist?
Man kann auch dann wählen, wenn man erkrankt das Haus nicht verlassen kann, zum Beispiel bei einem positiven Corona-Test. Dafür muss aber ein Attest vom Arzt vorliegen. Dann ist es noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich, beim Wahlamt der jeweiligen Gemeinde Briefwahl zu beantragen. Das geht schriftlich, zum Beispiel per E-Mail. Telefonisch ist das nicht möglich. Jemand mit Vollmacht muss die Unterlagen dann für den Erkrankten abholen und sie nach der Stimmabgabe bis 18 Uhr ins Wahllokal bringen. Die Adresse des Wahllokals steht in den Wahlunterlagen.