Bundeskunsthalle Klage gegen Bericht des Bundesrechnungshofes ist zulässig

Münster · Darf man gegen einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes klagen? Ja, sagt das Oberverwaltungsgericht in Münster. Der ehemalige Geschäftsführer der Bundeskunsthalle will seinen guten Ruf wieder herstellen.

Bundeskunsthalle: Klage gegen Bericht des Bundesrechnungshofes ist zulässig
Foto: dpa, bt tag gfh

Die Klage gegen einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Bundeskunsthalle ist zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag nach Auskunft eines Sprechers entschieden. Vor dem OVG klagt der ehemalige Geschäftsführer der Bonner Bundeskunsthalle gegen die Bundesrepublik Deutschland. Wilfrid Gatzweiler fordert einen Widerruf und Richtigstellungen von Teilen des Prüfberichts aus dem Jahr 2007. Darin wurde ihm die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Gatzweiler musste seinen Posten räumen, obwohl er die Vorwürfe zurückwies.

Das Grundgesetz sichert dem Bundesrechnungshof eine Sonderstellung und richterliche Unabhängigkeit zu. In der ersten Instanz hatte deshalb das Verwaltungsgericht Köln die Klage von Gatzweiler als unbegründet zurückgewiesen. Das OVG betonte erneut, dass in dieser Frage höchstrichterliche Entscheidungen fehlten und kündigte deshalb an, Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zulassen zu wollen. Wann das OVG den eigentlichen Streit weiterverhandelt, ist noch offen.

Bei dem Streit um die Verschwendung von Steuermitteln wirft der ehemalige Geschäftsführer dem Bundesrechnungshof vor, nicht objektiv und neutral gehandelt zu haben. Die Finanzaufseher hatten die Vergabe von Freitickets für Freiluftkonzerte im Wert von rund 840.000 Euro bemängelt. Gatzweiler betont dagegen, dass die Aufsichtsgremien jederzeit über die Finanzpläne informiert gewesen seien. Außerdem habe der Bundesrechnungshof nicht berücksichtigt, dass die Sponsoren, an die die Freikarten gingen, vertraglich zu Gegenleistungen verpflichtet waren.

In der mündlichen Verhandlung sagte Gatzweiler in Münster, dass er das Vertrauen in die Institutionen verloren habe. "Ich vermisse Objektivität und Neutralität. Für mich waren der Bundesrechnungshof genauso wie das Bundesverfassungsgericht immer unangreifbar. Das hat sich aber jetzt nach meinen Erfahrungen geändert", sagte Gatzweiler.

(lsa/lnw)
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