BKA warnt vor Drohnen Die Gefahr aus der Luft

Düsseldorf · Das BKA weist in einem internen Bericht auf die Gefahr eines Drohnenanschlags hin. Experten warnen: NRW ist auf eine solche Attacke nur bedingt vorbereitet.

 Drohnen sind für viele Menschen ein teures Spielzeug - können aber auch zur Gefahr werden.

Drohnen sind für viele Menschen ein teures Spielzeug - können aber auch zur Gefahr werden.

Foto: picture alliance / dpa/afp, fc/MR

Es ist ein Schreckensszenario: Eine mit Sprengstoff beladene Drohne taucht plötzlich über dem Landtagsgebäude in Düsseldorf oder einem vollbesetzten Fußballstadion auf. „Wir sind gegen solche Attacken so gut wie machtlos“, heißt es aus Sicherheitskreisen. „Wir können nur hoffen, dass so etwas nicht passiert.“ Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sehen eine wachsende Anschlagsgefahr durch solche unbemannten Flugobjekte. Das Spektrum krimineller Einsatzmöglichkeiten dieser Geräte sei groß, heißt es in einem internen Bericht des Bundeskriminalamtes, der unserer Redaktion vorliegt.

Demnach verfügt der sogenannte Islamische Staat (IS) über entsprechendes Wissen und Möglichkeiten, um derartige Anschläge durchzuführen. Und das nicht nur in der arabischen Welt. IS-Sympathisanten, die in Europa und den USA leben, könnten durch entsprechende Propagandavideos im Internet animiert werden, auf diese Weise Terroranschläge zu begehen, heißt es in dem BKA-Bericht. Als mögliches Anschlagsziel wird der zivile Luftverkehr genannt. Diese Angriffe zu verteidigen, stelle eine Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Noch gefährlicher werde es, wenn mehrere Drohnen gleichzeitig angreifen würden.

Ein amerikanischer Anti-Terror-Experte warnte in der „Bild“-Zeitung, dass die Welt nicht vorbereitet sei auf Bombenangriffe von Drohnen. Das bestätigen auch Sicherheitsexperten in NRW. „Das Risiko eines solchen Angriff besteht. Das ist ein großes Sicherheitsproblem. Wir haben das nicht im Griff: Als Polizei hinken wir da hinterher“, sagt Erich Rettinghaus, NRW-Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Wir müssen uns endlich wappnen gegen die abstrakte Gefahr eines solchen Angriffes. Und nicht erst wieder, wenn etwas passiert ist.“ Im Ernstfall könnte man den Funkverkehr zwar stören, so dass die Drohne im besten Fall von der Polizei übernommen beziehungsweise gelenkt werden könnte. „Aber dann besteht auch immer die große Gefahr des Absturzes. Und die eigene Polizei-Kommunikation wird in so einem Fall auch gestört“, sagt Rettinghaus.

Die Polizei NRW nutzt nach eigenen Angaben zur Drohnenabwehr mehrere Varianten – etwa das sogenannte Jamming. „Aus einsatztaktischen Gründen können jedoch keine weiteren Angaben hierzu gemacht werden“, sagt eine Sprecherin des Landesamtes für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg, wo die landesweite „Informationssammelstelle Drohnen“ angesiedelt ist.

In den Niederlanden setzen die Sicherheitsbehörden auf Adler. Sie sollen die Fluggeräte im Ernstfall abdrängen. Abgerichtet werden sie vom niederländischen Unternehmen „Guard from Above“ (Wächter von oben). Der Firma zufolge werden die Raubvögel ein Jahr lang für den Einsatz trainiert. Dabei werde der Jagdinstinkt der Greifvögel genutzt. Man betont, dass Drohnen für die Adler wie eine Beute seien, die sie an einen sicheren Ort bringen. „Sie können die Drohnen in der Luft greifen und unschädlich machen“, heißt es bei „Guard from Above“.

In dem BKA-Bericht, der nur für den Dienstgebrauch vorgesehen ist, heißt es, dass eine Drohne auch ohne Sprengstoff gefährlich sei, nämlich dann, wenn der Flugkörper durch einen kontrollierten Absturz oder eine gezielte Kollision als mechanische Waffe eingesetzt werde. Das BKA weist aber auch noch einmal daraufhin, dass Drohnen – unabhängig von einer möglichen terroristischen Verwendung – zunehmend gefährlicher werden für Flugzeuge.

Der Grund: Die Flugobjekte werden verstärkt von Privatleuten genutzt. Zwar sei es mittlerweile verboten, die Geräte in der Nähe von Flughäfen steigen zu lassen. Aber der Großteil dieses Luftraums (bis zu 1000 Meter Höhe) werde nicht von der Flugsicherung überwacht. Außerdem könnten die Drohnen je nach Größe und Bauweise nicht vom herkömmlichen Flugsicherungsradar erfasst werden.

Nach Informationen unserer Redaktion wird beim NRW-Innenministerium gerade eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich damit beschäftigt, wie und ob Drohnen in Zukunft bei der täglichen Polizeiarbeit eingesetzt werden können. Anfang September soll die Gruppe zum ersten Mal zusammenkommen. „Es geht zum Beispiel darum, ob und wie man Drohnen im Verkehr sinnvoll nutzen kann“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums.

Beim LZPD werden alle sicherheitsrelevanten Daten über Drohnen gesammelt. „Wir hatten im vergangenen Jahr 60 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen“, sagt eine Sprecherin des LZPD. Dabei handelte es sich zum Beispiel um die Missachtung von Flugverbotszonen. Sicherheitsrelevantes sei nicht dabei gewesen.

(csh)
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