Entscheidung des Bundesfinanzhofs Pokerspieler müssen keine Umsatzsteuer auf Gewinn zahlen

München · Der Bundesfinanzhof erfreut Profi-Zocker: Berufsmäßige Pokerspieler müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Preisgelder und Spielgewinne zahlen. Damit hat ein in der Szene bekannter Spieler aus NRW nach knapp zehnjährigem Streit endgültig gegen sein Finanzamt gewonnen.

Der Fiskus hatte das Pokerspiel als "unternehmerische Tätigkeit" gewertet und dementsprechend Umsatzsteuer von dem Mann aus NRW verlangt. Doch der Bundesfinanzhof sieht das anders: Preisgelder und Spielgewinne beim Poker sind demnach kein Lohn für eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung - denn der Spieler kassiert nicht grundsätzlich für die Teilnahme am Spiel, sondern nur fürs Gewinnen.

Da auch Steuerstreitigkeiten dem Steuergeheimnis unterliegen, macht der Bundesfinanzhof grundsätzlich keine Angaben zu den Klägern oder den Summen, um die es geht.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Pokern grundsätzlich steuerfrei wäre: Wenn ein Spieler Antrittsgeld allein für die Teilnahme an einem Turnier erhält, erbringt er damit laut Bundesfinanzhof tatsächlich eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung für den Veranstalter. Und abgesehen davon weist der Bundesfinanzhof in der Mitteilung eigens darauf hin, dass für Pokergewinne die Einkommensteuer fällig werden kann.

(lsa)
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