Bürgertest und Quarantäne Land NRW verlängert Coronaschutzverordnung

Düsseldorf · Die bundesweiten Regelungen für Corona-Tests und Quarantäne laufen Ende Juni aus. Das Land NRW hat deshalb seine Coronaschutzverordnung bis dahin verlängert. Wie es weitergeht sei unklar, kritisiert Gesundheitsminister Laumann.

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Foto: dpa/Jens Büttner

Das NRW-Gesundheitsministerium hat laut einer Mitteilung die Coronaschutzverordnung zunächst um zunächst eine Woche verlängert. Der Grund für die Verlängerung nur bis zum 30. Juni ist, dass die kostenlosen Corona-Bürgertests vorerst nur bis einschließlich 29. Juni geregelt sind. Die Corona-Regeln der Länder beruhten aber auf den Bürgertests und Tests in den Einrichtungen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Darüberhinausgehende Regelungen des Bundes seien dem Landesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt. „Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssicherheit schaffen. Dass wir zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelungen noch nicht wissen, ob und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding“, sagte Laumann. Die Infektionsdynamik nehme wieder deutlich zu. „Deswegen appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger: Tragen Sie insbesondere dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, freiwillig eine Maske. Das Risiko von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion besteht bei allen Menschen. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen“, erklärte Laumann.

Auch die kommunalen Spitzenverbände pochen darauf, dass der Bund die kostenlosen Bürgertests in den Sommermonaten sicherstellt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag gesagt, er gehe davon aus, dass Bürgertests auch im Sommer weiter genutzt werden könnten.

Bis zum 30. Juni 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen demnach weiterhin:

• Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.

• Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.

• Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

• Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Ausnahmen kann es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.

• In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

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