Gerichtsurteil Tagesmutter darf in ihrem Ex-Bordell Kinder betreuen

Bünde · Im ostwestfälischen Bünde dürfen Kinder in einem ehemaligen Bordell betreut werden. Richter gaben am Freitag einer Tagesmutter - ehemals Bordellbetreiberin - recht.

Bünde: Tagesmutter darf in ihrem Ex-Bordell Kinder betreuen
Foto: dpa, ok gfh

Die Frau hatte geklagt, nachdem die Stadt ihr die Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagespflege im Frühjahr 2015 verweigert hatte. Die Räume seien nicht geeignet und könnten das Kindeswohl gefährden. Die Sorge: Noch im Internet auffindbare Werbung für das Freudenhaus könnte auch heute Freier anlocken.

Solche Befürchtungen wiesen die Richter am Freitag als lebensfern und unbegründet zurück: Es gebe weder Anhaltspunkte dafür, dass der Bordellbetrieb seit dem Jahr 2014 fortgesetzt worden sei, noch stelle die frühere Nutzung für Kinder eine Gefahr dar.

Unstrittig war dagegen die Qualifikation der Tagesmutter. Zwar hatte sie früher in dem Haus Zimmer vermietet und war selbst als Prostituierte tätig; Anlass zu Zweifeln an ihrer Eignung als Tagesmutter hatten aber weder Stadt noch Richter.

(dpa/emy)
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