Bruder von Bandidos-Mitglied Mann klagt auf Herausgabe beschlagnahmter Motorräder

Aachen · Zwei schwere Motorräder wurden im vorigen Sommer in Stolberg als Vermögen der verbotenen Rockergruppe Bandidos konfisziert. Ein Mann klagt nun vor Gericht auf die Herausgabe der Maschinen. Er habe mit der Gruppierung nichts zu tun, sagt er.

 Die Rockergruppe „Bandidos“ wurde im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen als kriminell eingestuft und verboten.

Die Rockergruppe „Bandidos“ wurde im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen als kriminell eingestuft und verboten.

Foto: dpa/Marius Becker

Das Verwaltungsgericht in Aachen muss sich demnächst mit der Beschlagnahme zweier schwerer Motorräder befassen. Am 18. Januar geht es dort um zwei Maschinen der Marke Harley Davidson. Sie waren von der Polizei im Juli 2021 in Stolberg bei einer Durchsuchung nach dem Verbot der Rockergruppe Bandidos als Vereinsvermögen beschlagnahmt worden.

Deshalb hat der Bruder eines Mitglieds das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Der Mann sagt, er sei Alleineigentümer der Motorräder und habe mit den Bandidos nichts zu tun. Die Rockergruppe war im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen als kriminell eingestuft und verboten worden.

Der Kläger erklärte, die Kaufverträge für die Motorräder belegten, dass er der Eigentümer sei. Außerdem werde die Garage, in der die Fahrzeuge sichergestellt wurden, nur von ihm genutzt. Sein Bruder sei seit 2015 nicht mehr Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers der Bandidos, sondern für den Verband Benelux der Gruppierung tätig.

Das Landeskriminalamt bestätigte, dass die sichergestellten Maschinen auf den Kläger zugelassen seien. Jedoch bestehe der Verdacht, dass sie vor allem durch den Bruder für Zwecke und Tätigkeiten der Vereinigung genutzt würden. Auf den Bruder sei zwar kein Fahrzeug zugelassen, jedoch sei der Besitz eines Motorrads eine Voraussetzung für den Verein. Auch befinde sich auf den Rädern unter anderem der Vorname des Bruders und dessen Funktionsbezeichnung bei der Rockergruppe.

(bora/dpa)
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