Frische Brötchen am Feiertag Diese Regeln gelten an Fronleichnam für Bäcker in NRW

Düsseldorf · Fronleichnam ist in Nordrhein-Westfalen ein Feiertag. Somit haben die Geschäfte zu. Frische Brötchen gibt es bei den meisten Bäckereien aber trotzdem. Doch die Inhaber müssen sich an besondere Öffnungszeiten halten.

 Ein Bäcker knetet Brotteig.

Ein Bäcker knetet Brotteig.

Foto: dpa/Swen Pförtner

Am 16. Juni 2022 ist Fronleichnam. In Nordrhein-Westfalen ist der Donnerstag im Gegensatz zu anderen Bundesländern kein normaler Werktag, sondern ein Feiertag. Das hat auch Folgen für die Bäcker. Die Frage ist: Bekommen Kunden auch an diesem Tag frische Brötchen?

Dürfen Bäcker an Fronleichnam öffnen?

Ja, das dürfen sie. Für Bäcker gelten die gleichen Bestimmungen wie an einem üblichen Sonntag. Bäcker dürfen ihre Brötchen und ihr Gebäck aber nicht unbegrenzt anbieten. Sie dürfen ihre Geschäfte konkret nur für eine Dauer von fünf Stunden öffnen.

Wo ist das geregelt?

Die Bestimmungen sind im NRW-Ladenöffnungsgesetz festgelegt. Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus einer oder mehrerer der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein, heißt es darin.

Was müssen Bäcker beachten?

Natürlich müssen sie sich an die im Gesetz vorgeschriebenen Öffnungszeiten halten. Wann sie ihr Geschäft auf- und wieder zuschließen, ist ihnen selbst überlassen. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass Inhaber ihre Kunden an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinweisen müssen.

Was müssen Kunden beachten?

Kunden sollten sich vorher bei ihrer Lieblingsbäckerei informieren und nachfragen, wann genau dort frische Brötchen verkauft werden. Schließlich können sich die Öffnungszeiten von Bäckerei zu Bäckerei unterscheiden. Manche Geschäfte werden zum Beispiel auch geschlossen sein.

(jlu)
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